425 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung des Fixkostenzuschusses 

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Juni 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, um auf die Covid-19 Pandemie zu reagieren, haben nicht nur zum sozialen Stillstand geführt, sondern auch das Wirtschaftsleben stillgelegt. Dadurch sind unzählige Selbständige mit wirtschaftlichen Problemen und hohen Einkommensverlusten konfrontiert. Viele von ihnen sind auf Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds oder ähnlichen Fördertöpfen angewiesen. Eine dieser Hilfen ist der Fixkostenzuschuss der Bundesregierung, mit dem bis zu 75 % der Fixkosten und der verderblich gewordenen Ware ersetzt werden können. Eine zusätzliche Benachteiligung trifft nun jene Unternehmer_innen, die vorheriges Jahr in Karenz waren. Für den Fixkostenzuschuss können bis zu drei zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. März bis 15. September 2020 herangezogen werden, die mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr verglichen werden. Wer zu dieser Zeit im Vorjahr aber in Karenz war, fällt somit um den Fixkostenzuschuss um. Hier besteht eine beträchtliche Schlechterstellung von Unternehmer_innen, welche ohnehin schon mit unzähligen finanziellen Problemen zu kämpfen haben und nun auch in diesem Bereich unverschuldet Nachteile erleiden müssen. Somit wäre es dringend angebracht, den Vergleichszeitraum so anzupassen, dass auch Unternehmer_innen, die letztes Jahr in Karenz waren, die Möglichkeit haben, finanzielle Hilfe aus dem Fixkostenzuschuss zu bekommen.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Barbara Neßler, Julia Elisabeth Herr, Dr. Gudrun Kugler und Maria Großbauer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Maria Großbauer gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 10 22

                              Maria Großbauer                                                               Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann