434 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 853/A(E) der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Individuelle Förderung im Kindergarten

Die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der altersadäquate Betreuungsschlüssel (Kinder pro pädagogischer Fachkraft, Pädagog_in-Kind-Relation) im Kindergarten liegt laut wissenschaftlichen Empfehlungen bei 1:7. Während Schweden diesen Wert mit 1:6 sogar übererfüllt und Deutschland mit 1:8,8 annähernd erfüllt, liegt er im OECD-Schnitt nur bei 1:14. Österreich ist mit bis zu 25 Kindern pro Pädagog_in internationaler Nachzügler - zum Leidwesen der Kinder und insbesondere zum Nachteil jener Kinder, die zuhause familiär und sozial weniger förderliche Entwicklungsbedingungen vorfinden als andere. Denn wer den Tagesablauf für 25 Kindergartenkinder gestaltet, kann nicht zugleich einzelne Kinder individuell beobachten und fördern.

Ein NEOS-Antrag für einen Stufenplan für kleinere Gruppen im Kindergarten wurde im letzten Unterrichtsausschuss mit dem Argument vertagt, dass dies in die Zuständigkeit der Länder und Gemeinden falle. Dass die Länder vorhaben, für mehr Pädagog_innen und kleinere Gruppen zu sorgen, ist jedoch nicht absehbar.

Um das drängende Problem des schlechten Betreuungsschlüssels nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, schlagen die unterzeichneten Abgeordneten nun eine andere Herangehensweise vor, die der Bund auch ohne Zutun der Länder umsetzen kann: Die Entsendung zusätzlicher Pädagog_innen durch den Bund, ohne die Gruppengröße zu verändern.

Auch diese Herangehensweise muss als Stufenplan konzipiert und umgesetzt werden. Das Ziel ist, in jede Kindergartengruppe, die landes- und gemeindefinanziert über eine_n Vollzeit-Pädagog_in und eine Vollzeit-Hilfskraft verfügt, eine zusätzliche bundesfinanzierte Pädagog_in zu entsenden. Diese_r übernimmt die Aufgabe, die Bildungsarbeit zu unterstützen und besonders jene Kinder zu fördern, die gerade aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihrer Sprachkompetenz oder familiärer Ereignisse einer individuellen Zuwendung bedürfen. So könnten schrittweise 20.000 neue Vollzeitjobs geschaffen und die Pädagog_in-Kind-Relation massiv verbessert werden. Diese Investition in die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder würde sich auch für die Gesellschaft insgesamt lohnen.

Im Sinne eines Stufenplans sollen dafür zehn Jahre lang jährlich 2.000 neue Pädagog_innen aufgenommen werden. In den ersten Jahren sollen diese aus dem großen Reservoir an ausgebildeten Kindergartenpädagog_innen, die nicht im erlernten Beruf tätig sind, rekrutiert werden. Die Perspektive, mit besserem Betreuungsschlüssel zu arbeiten, macht den Beruf wieder attraktiver. Parallel dazu sollen die zweijährigen Kollegs und dreijährigen Bachelorstudien für Elementarpädagogik ausgebaut werden, um dem wachsenden Personalbedarf Rechnung zu tragen.

Dass der Bund auch Personal für Landes- und Gemeindeeinrichtungen finanzieren kann, beweist er mit der Kostenübernahme für die Lehrkräfte an den Pflichtschulen. Solange diese Konstruktion nicht durch eine Föderalismusreform überflüssig gemacht wird, könnte sie also auch für die zusätzlichen Pädagog_innen ("Förderpädagog_innen zur Unterstützung der Bildungsarbeit") für die Kindergärten zur Anwendung kommen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Martina Künsberg Sarre die Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc BA, Mag. Sibylle Hamann, Katharina Kucharowits und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 10 22

                           Mag. Sibylle Hamann                                                 Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann