442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 984/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Christian Hafenecker, MA, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Christian Hafenecker, MA, Sigrid Maurer, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 5. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das im Sommer 2014 einstimmig beschlossene Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz – PGSG) sieht eine Kostenobergrenze von EUR 352,2 Mio. für die Sanierung des Parlamentsgebäudes und von EUR 51,4 Mio. für die Interimslokation und Übersiedlung vor. Bereits im zugrundeliegenden Initiativantrag 491/A XXV. GP wurde auf eine in diesen Beträgen nicht berücksichtigte Toleranz von +/- 20% hingewiesen, wobei aber auch festgestellt wurde, dass eine Überschreitung der Kostenobergrenzen selbst innerhalb dieser Toleranz nur mit einem neuerlichen Gesetzesbeschluss möglich ist.

Der ursprüngliche Projektauftrag kann – ohne, dass sämtliche Redimensionierungspotenziale ausgeschöpft wurden – auch unter Berücksichtigung der aktuell geschätzten Folgekosten der COVID-19-Beschränkungen innerhalb der vorgesehenen 20%-igen Toleranzgrenze umgesetzt und bedeckt werden.

Insbesondere sollen nun innerhalb der 20%-igen Toleranzgrenze auch zusätzliche, ursprüngliche nicht geplante Maßnahmen realisiert werden.

Diese Zusatzmaßnahmen sind insbesondere der Vollausbau eines zweiten großen Lokals im Erdgeschoss, der Abhörschutz der beiden großen Lokale im Erdgeschoss, die Schaffung eines abhörsicheren Raumes und zusätzlicher Räumlichkeiten im Rampenbereich sowie die Sanierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe. Aufgrund ihrer Arbeitsintensität würden diese Zusatzmaßnahmen gerade in den Jahren 2021 und 2022 zur wirtschaftlichen Konjunkturbelegung beitragen. Auch vor dem Hintergrund von Bauzeitverlängerung und Kostenerhöhung hat der Bauherrenausschuss als projektbegleitendes Kontrollgremium gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 PGSG empfohlen, für die erwarteten Kostensteigerungen budgetäre Vorsorge zu treffen und das PGSG entsprechend anzupassen.

Eine genaue Einschätzung der endgültigen Kosten ist aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten wegen der COVID-19-Krise nicht möglich, wobei die nach derzeitigem Stand erwarteten Kostenüberschreitungen im o.a. Toleranzbereich bleiben sollten.

Obwohl davon ausgegangen wird, dass die Kostenobergrenze für die Interimslokation und Übersiedlung gemäß § 3 PGSG eingehalten werden kann, soll auch hier eine Überschreitung ermöglicht werden, falls dies aufgrund von unvorhersehbaren Entwicklungen erforderlich wird.

Die neuen finanziellen Obergrenzen ergeben sich aus dem jeweils geltenden BFRG. Die Kostenentwicklung wird von dem nach § 4 Abs. 1 Z 1 PGSG eingesetzten Bauherrenausschuss, dem die Mitglieder der Präsidialkonferenz des Nationalrates und in beratender Funktion die Präsidentin des Rechnungshofes angehören, kontrolliert.

Zu Z 1:

Der Titel wird an die Legistischen Richtlinien angepasst.

Zu Z 2:

Eine Überschreitung der Kostenobergrenzen von EUR 352,2 Mio. für die Sanierung bzw. von EUR 51,4 Mio. für die Interimslokation und Übersiedlung soll um 20% ermöglicht werden, wenn dies in Folge unabwendbarer bzw. unvorhergesehener Ereignisse oder zusätzlicher Erfordernisse notwendig ist.

Zu Z 3:

In § 4 wird beim Präsidenten des Rechnungshofes – ebenso wie bei der Präsidentin/dem Präsidenten des Nationalrates – auch die weibliche Form genannt. Zudem soll präzisiert werden, dass die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofes dem projektbegleitenden Kontrollgremium in beratender Funktion angehört.

Zu Z 4:

Es handelt sich um eine Anpassung an das Detailbudget für die Parlamentssanierung. Da im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Novelle nicht abschätzbar ist, in welchem Umfang sich die COVID-19-Pandemie letztlich auf das Projekt auswirken wird, soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass die in §§ 2 oder 3 genannten Höchstgrenzen (€ 352,2 Mio. bzw. € 51,4 Mio. plus höchstens 20 Prozent) im Wege einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung überschritten werden können. Eine solche haushaltsrechtliche Ermächtigung könnte mit Beschluss des Nationalrates im jeweiligen BFG oder in einer anderen gesetzlichen Grundlage (z.B. in einem Vorbelastungsgesetz) erfolgen.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. November 2020 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter Laurenz Pöttinger.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 06

                              Laurenz Pöttinger                                                        Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann