Änderung des Ausbildungspflichtgesetzes

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Zu hoher bürokratischer Aufwand, dieser soll vermindert werden. Insbesondere sollen die Schulen durch die Verringerung der Berichtstermine von vier auf drei entlastet werden.

 

Ziel(e)

1. Möglichkeit der Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen statt der Sozialversicherungsnummern durch die Schulen.

2. Übermittlung von Leermeldungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich ist für jene Fälle erforderlich, in denen eine Schule zwischen zwei Stichtagen weder Neuzugänge noch Abgänge von Schülerinnen bzw. Schülern verzeichnet.

3. Verschiebung und Reduktion der Meldestichtage von vier auf drei (1. März, 10. Juni, 10. November).

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Im Sinne eines verbesserten Datenschutzes und einer geplanten Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes, das künftig die Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen statt der Sozialversicherungsnummern vorsieht, soll ermöglicht werden, dass die Schulen Daten der Schülerinnen und Schüler mittels bereichsspezifischer Personenkennzeichen melden.

 

Die Übermittlung von Leermeldungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich ist für jene Fälle erforderlich, in denen eine Schule zwischen zwei Stichtagen weder Neuzugänge noch Abgänge von Schülerinnen bzw. Schülern verzeichnet. Sie dienen Plausibilisierungszwecken der Datenübermittlung sowie der Kontrolle der Vollständigkeit der Meldungen. Leermeldungen sind bereits Praxis und in das von der Bundesanstalt Statistik Österreich bereitgestellte Webservice implementiert, so dass sich für die Datenlieferung durch die Verpflichtung zur Abgabe von Leermeldungen nur ein geringfügiger Mehraufwand ergibt.

Die Evaluierung des ersten Erhebungsjahres hat gezeigt, dass auf Grund der hohen Meldebereitschaft und Disziplin der Schulen eine Änderung der Stichtage sinnvoll und deren Umsetzung möglich ist.

Die Verschiebung von 1. Oktober auf 10. November ist zweckmäßig, weil nur dadurch die Abgänge am Ende des vorigen Schuljahres zeitnah und unter vollständiger Beobachtung der viermonatigen ausbildungsfreien Zeit an das Sozialministeriumservice übermittelt werden können. Der 10. November wurde gewählt, um dem bundesländerspezifisch unterschiedlichen Ende des Schuljahres Rechnung tragen zu können.

Die Änderung des Stichtages von 1. Februar auf 1. März ist sinnvoll, da der bisherige Meldezeitraum in die Semesterferienzeit fällt und daher auch das an den Schulen für die Meldungen zuständige administrative Personal oft nicht verfügbar ist. Durch die Verlegung ist auch gewährleistet, dass die Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern während des ersten Semesters bereits enthalten sind und eventuell Betroffene wiederum zeitnah kontaktiert werden können.

Mit der Reduktion von vier auf drei Stichtage kann eine Entlastung der Schulen erreicht und der Verwaltungsaufwand vermindert werden.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge Senkung der Jugendarbeitslosigkeit." der Untergliederung 20 Arbeit im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die anfallenden Einmalkosten betreffen die Änderung und Erweiterung der Datenschnittstelle samt Testung durch die Bundesanstalt Statistik Österreich.

 

Die Bedeckung erfolgt im Rahmen der UG 20 gem. BFG im Detailbudget 20.01.02.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2020

2021

2022

2023

2024

 

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7

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Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1083415013).