COVID-19-Transparenzgesetz

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erforderte in den verschiedensten Themenbereichen ein besonders rasches Vorgehen der Bundesregierung, um dadurch die negativen Auswirkungen der Krisensituation für die Bevölkerung bzw. die Gesamtwirtschaft bestmöglich abzufedern. Im Sinne der verfassungsmäßig vorgesehenen Kontrolle der Verwaltung durch den Nationalrat ist es erforderlich, diesen mit umfangreichen Informationen zu den materiellen sowie finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Abfederung der negativen Folgen von COVID-19 auszustatten.

 

Ziel(e)

Umfangreiche Information des Nationalrats zu den COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen der Regierung

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Grundsätzlich werden mit diesem Entwurf

- neue Berichtspflichten der Ministerien an den Nationalrat für die Zukunft geschaffen,

- die Erstellung eines Berichts über die Monate März bis Dezember 2020 geregelt,

- bestehende Berichtspflichten werden der fachlich einschlägigen Bundesministerin bzw. dem fachlich einschlägigen Bundesminister übertragen und gegenüber dem kompetenten Ausschuss des NR vorgesehen,

- Intervalle der Berichtspflichten vereinheitlicht

 

Im Detail:

 

Artikel 1):

Neben der bestehenden Berichtspflicht des Bundesministers für Finanzen über Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, soll zukünftig auch von den einzelnen haushaltsleitenden Organen über Maßnahmen, für welche Mittel des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds herangezogen wurden, berichtet werden.

Außerdem soll im Sinne der Transparenz von den haushaltsleitenden Organen zusätzlich ein einmaliger Bericht über die Monate März bis Dezember 2020 vorgelegt werden, in welchem die Maßnahmen die aus finanziellen Mitteln des Fonds bedeckt wurden, detailliert dargestellt sind

 

Artikel 2)

Zukünftig soll die Berichtspflicht über Maßnahmen des Härtefallfondsgesetzes nicht länger durch den Bundesminister für Finanzen, sondern durch die fachlich primär zuständigen Bundesministerinnen für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. Landwirtschaft, Regionen und Tourismus erfolgen.

 

Artikel 3)

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den derzeit bereits freiwillig erstellten monatlichen Bericht über die Maßnahmen zur Corona-Kurzarbeit. Außerdem wird der Bericht zukünftig statt vom Bundesminister für Finanzen von der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend in den zuständigen Ausschuss eingebracht.

 

Artikel 4) und 5):

Festlegung, dass die Berichte gegenüber den "einschlägigen" Ausschüssen des Nationalrates vorgelegt werden.

 

Artikel 6):

Anpassung des gesetzlichen Berichtsintervalls

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Finanzielle Auswirkungen sind der Personalaufwand zur Erstellung von laufendenden Berichten an den Nationalrat sowie die Erstellung eines einmaligen Berichts für die Monate März bis Dezember 2020.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Nettofinanzierung Bund

0

‑286

‑257

0

0


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

286

257

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2020

2021

2022

2023

2024

gem. BFRG/BFG

 

 

 

286

257

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Der Personalaufwand zur Erstellung von Berichten ist je nach inhaltlicher Zuständigkeit des haushaltsleitenden Organs im jeweiligen Detailbudget der betroffenen UG bedeckt.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

 

 

212,18

2,68

190,03

2,36

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Bericht für die Monate März bis Dezember 2020

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

 

 

11

50,0

 

 

 

 

 

 

Laufendes Berichtswesen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

 

 

132

30,0

132

30,0

 

 

 

 

 

Artikel 1)

Die neue Berichtsverpflichtung wird zu erhöhten Personalaufwand bei den einzelnen Bundesministerien führen. Zum Zeitpunkt des Monatserfolgs August haben neben dem Bundesminister für Finanzen bislang 11 haushaltsleitende Organe Mittel des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds erhalten.

Seitens von Fachexperten des Bundesministeriums für Finanzen wird für das laufende Berichtswesen ein maximaler Zeitaufwand von 30 Stunden pro Monat (12 Mal) bei den einzelnen haushaltsleitenden Organen (11) angenommen ( = Fallzahl 132).

Für den einmaligen Bericht über die Monate März bis Dezember 2020 wird ein unterschiedlicher Personalaufwand je nach Ministerium zwischen 20 und 160 Stunden angenommen, gewichtet mit dem Wissen, dass es für bestimmte Materien (zB Härtefallfonds) schon bestehende Berichte gibt, wird ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 50 Stunden angenommen.

Artikel 2) Aufgrund der bloßen Änderung der Zuständigkeiten für die Berichtsvorlage ergeben sich inhaltlich keine finanziellen Auswirkungen.

Artikel 3) Unabhängig von einer gesetzlichen Berichtspflicht wird bereits derzeit schon freiwillig im Rahmen des Monatserfolgs über die CORONA-Kurzarbeit berichtet, durch die bloße Änderung der Zuständigkeiten sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

Artikel 4 und 5) Durch die bloße Änderung des Berichtsadressaten sind keine finanziellen Auswirkungen abzusehen.

Artikel 6) Die monatliche Vorlage des Berichts entspricht bereits der jetzigen Praxis, daher ist von keinen finanziellen Auswirkungen auszugehen.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2020

2021

2022

2023

2024

Bund

 

74.263,92

66.511,48

 

 

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 568770755).