Vorblatt
Ziel(e)
- pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht
Mit der Umsetzung des 8 Punkte-Plans "Digitale Schule" werden in einem nächsten Entwicklungsschritt digital unterstützter Unterricht und innovative Lehr- und Lernformate breitflächig und nachhaltig im Bildungssystem verankert. Insbesondere liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe vor.
Dies umfasst
1. die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
2. den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts und
3. einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben
Die Vielzahl an Applikationen, Kommunikationswegen und Webpages ist verwirrend und wenig benutzerfreundlich. Ein zentrales Serviceportal Digitale Schule soll die Kommunikation zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Erziehungsberechtigten verbessern. Als einziger Zugangspunkt stellt es die wesentlichen Anwendungen für Pädagogik und Verwaltung durch einen Zugang zu allen Anwendungen auf ein Mal zur Verfügung.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Ausstattung mit digitalen Endgeräten
- schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte
- einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen
- Serviceportal Digitale Schule
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Das Vorhaben umfasst das Programm "Digitale Schule" und ist Teil des 8 Punkte-Plans für den digitalen Unterricht.
Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I soll die Möglichkeit für einen IKT-gestützten Unterricht geschaffen werden. Dazu sollen die Schülerinnen und Schüler auf der 5. Schulstufe digitale Endgeräte erhalten und die pädagogischen und technischen Vorrausetzungen für einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen geschaffen werden.
Ein Serviceportal Digitale Schule zur Verbesserung der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten stellt als einziger Zugangspunkt die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2050 um 0,20 % des Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. 1 349 Mio. € (zu Preisen von 2020) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Nettofinanzierung Bund |
‑8 421 |
‑86 863 |
‑48 172 |
‑49 687 |
‑47 227 |
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe erhalten digitale Endgeräten und damit den Zugang zu IKT-gestütztem Unterricht.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Die Beschlussfassung über ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz bedarf keiner erhöhten Beschlusserfordernisse gemäß Art. 14 Abs. 10 B-VG.
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Im Zusammenhang mit dem gesamten 8 Punkte-Plan ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung im Ressort derzeit parallel zum Gesetzgebungsprozess in Durchführung. Da sie wesentlich auf einer Risikoanalyse gem. Art. 32 DSGVO beruht, ist für Teile der DSFA erst die konkrete geplante technisch organisatorische Umsetzung zu berücksichtigen. Die DSFA wird nach Fertigstellung veröffentlicht.
Die vorgesehene Fernverwaltung der digitalen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler ist auf die Funktionalität und Gewährleistung der Geräte- und Datensicherheit einerseits und das für den Unterrichtsbetrieb notwendige andererseits beschränkt. Die Notwendigkeit für die Fernverwaltung für die Funktionalität und Gerätesicherheit ergibt sich aus der Einbindung in den Unterricht. Diese ist nur möglich, wenn alle Endgeräte den Erfordernissen des jeweiligen schulischen Konzepts und der genutzten Lern- und Arbeitsplattformen entsprechen. Aufgrund der Größe der Schulen und sich der daraus ergebenden Zahl von mehreren hundert Endgeräten je Schule, ist dies nur durch technische Maßnahmen möglich.
Die Fernverwaltung durch Lehrpersonen ist auf die Unterrichtszeit begrenzt und für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages erforderlich, da nur dadurch sicher gestellt werden kann, dass Unterrichtsstunden pädagogische Arbeit geleistet werden kann und der Zeitaufwand die Herstellung der Voraussetzungen für das Unterrichten in vertretbarer Relation zur Dauer einer Unterrichtseinheit bleibt. Weiters ist diese Fernverwaltung auch für das Herstellen einer sicheren Prüfungsumgebung bei Leistungsfeststellungen zwingend notwendig, um die Vortäuschung von Leistungen zu verhindern.
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) beschlossen wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2020 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler und von Zielgruppen in der Erwachsenenbildung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Bedarfsorientierung sowie der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Internationale Befunde und wissenschaftliche Evidenzen zeigen, dass innovative didaktische Lehr- und Lernformate sowie E-Learning in den österreichischen Schulen nicht systematisch und flächendeckend implementiert sind und im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich eingesetzt werden. Der Erwerb fachbezogener und sozialer Kompetenzen sowie der Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken und Kompetenzen im Recherchieren von Informationen werden als Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen durch den Einsatz mobiler Endgeräte ebenso gestärkt. Die Umstellung des Schulbetriebes auf ortsungebundenen Unterricht hat einige Schwachstellen des IKT-gestützten Unterrichts aufgezeigt. Dies sind im Wesentlichen die hohe Zahl an im Einsatz befindlichen Anwendungen, insbesondere bei Lern- und Arbeitsplattformen, die stark unterschiedlichen technischen Standards und Niveaus der von Schülerinnen und Schülern genutzten Geräte und die, oftmals auch vom sozioökonomischen Status abhängigen, hohen Unterschiede in Verfügbarkeit und Qualität der genutzten digitalen Endgeräte.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Eine umgehende, breitflächige und nachhaltige Implementierung von IKT-gestütztem Unterricht fördert ein modernes Bildungssystem. Eine nicht oder nur eine teilweise Umsetzung von Maßnahmen würde die Modernisierung von Unterricht und Schulwesen erheblich verzögern. In weiterer Konsequenz wären insbesondere asymmetrische digitale Kompetenzen verschiedener Schülergruppen, im Wesentlichen in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Hintergrund der Unterhaltsverpflichteten, die Folge, die für einen Teil der Schülerinnen und Schüler langfristig zu einer stark eingeschränkten Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt führen kann
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
1. Im Zuge von in den vergangenen Jahren durchgeführten Projekten zum Einsatz mobiler Geräte wurde das pädagogische Potential von Notebooks und Tablets im Unterricht erprobt. Die wissenschaftlichen Begleituntersuchungen erfolgten durch die Universität Graz (2016/17) und die Pädagogische Hochschule Wien (2017/18). Sie bestätigen positive Effekte in den Bereichen Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler, Individualisierung des Lernprozesses, Erreichen der Lernziele und Unterrichtsgestaltung.
2. Gemäß den Evaluierungsergebnissen der Universität Graz liegen die Potentiale der mobilen Geräte (im konkreten Fall Tablets) vorrangig in den Möglichkeiten, Schüler/innen unter Berücksichtigung ihres persönlichen Leistungsvermögens individuell zu fördern und zu fordern, sowie das selbstorganisierte Lernen von Schüler/innen zu unterstützen. Der Erwerb fachbezogener und sozialer Kompetenzen sowie der Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken und Kompetenzen im Recherchieren von Informationen werden als Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen durch den Einsatz mobiler Endgeräte ebenso gestärkt.
3. Lehrer/innen betonten das erweiterte methodische und didaktische Spektrum, das zu einer anschaulicheren Unterrichtsgestaltung führt und einen positiven Effekt auf die Förderung des Interesses und der Motivation der Schüler/innen hat. Als Qualitätssteigernd und für den Unterricht gewinnbringend wurden von den Lehrenden begleitende Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes, vor allem im Bereich Fortbildung, genannt.
4. Im Zuge der durch die Pädagogische Hochschule Wien begleiteten Untersuchung des zweiten Projektjahrs von "Mobile Learning" schätzten Lehrpersonen den Erwerb von fachlichen und digitalen/informatischen Kompetenzen bei Schüler/innen als sehr hoch ein. Durch den Einsatz der Tablets wurde der Unterricht zunehmend multimedial. Die Bereicherung des Unterrichts durch Audio, Video, Text, Bild und Spiele ermöglicht den Schüler/innen einen leichteren Zugang zu den Unterrichtsinhalten. In Verbindung mit passenden Aufgabenstellungen und sinnvollen didaktischen Settings fördert der Unterricht mit digitalen Geräten kreatives, Neugierde betontes und individuelles Arbeiten sowie soziales Lernen. Eine gezielte Stärkung sowohl des Gemeinschaftsgefühls, als auch des Selbstbewusstseins der Schüler/innen wurde durch das gemeinsame Arbeiten in Projekten im Rahmen des problembasierten von-und miteinander Lernens in Partnerschaften angeregt. (Bereiche der 21st Century Skills).
Die Ergebnisse dieser Studien sind wesentliche Grundlagen für die Einführung eines IKT-gestützten Unterrichts, da sie den Mehrwert dieser Methoden belegen.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024
Evaluierungsunterlagen und -methode: Mit Ende des Schuljahres 2023/24 werden jene Schülerinnen und Schüler, die im Herbst 2021 mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden, die 7. Schulstufe abschließen. Damit kann eine Betrachtung mehrerer Schuljahre und ein Vergleich zwischen Schulen mit unterschiedlichsten Rahmenbedingungen mit und ohne flächendeckendem Digitalisierungskonzept auf der Grundlage der Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten vorgenommen werden.
Ziele
Ziel 1: pädagogisch-technische Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht
Beschreibung des Ziels:
Es liegen die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IKT-gestützten Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe vor.
Dies umfasst
1. die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auf einem einheitlichen technischen Niveau,
2. den Einsatz der digitalen Endgeräte im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts, das den Einsatz in die Besonderheiten jeder Schule einbindet und
3. einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler am gleichen Schulstandort oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe ist derzeit sehr unterschiedlich, wie insbesondere die Zeit des ortsungebundenen Unterrichts in den Monaten März bis Mai 2020 empirisch gezeigt hat. |
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Schulstufe in Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verfügen über 1. die technische Ausstattung mit digitalen Endgeräten um an IKT-gestütztem Unterricht teilzunehmen, 2. der Einsatz digitaler Endgeräte findet an allen genannten Schulen der Sekundarstufe I im Rahmen eines standortbezogenen gesamthaften Digitalisierungskonzepts statt und 3. ab gleichen Schulstandorten oder in Schulen mit vergleichbaren Bildungs- und Lehraufgaben werden einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen für Schülerinnen und Schüler genutzt. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Ausstattung mit digitalen Endgeräten
Beschreibung der Maßnahme:
Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, aufsteigend ab der 5. Schulstufe, an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung, werden mit digitalen Endgeräten ausgestattet.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe ist derzeit sehr unterschiedlich, wie insbesondere die Zeit des ortsungebundenen Unterrichts in den Monaten März bis Mai 2020 empirisch gezeigt hat. |
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Schulstufe in Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung verfügen über ein digitales Endgeräten um an IKT-gestütztem Unterricht teilzunehmen. |
Maßnahme 2: schulstandortspezifische Digitalisierungskonzepte
Beschreibung der Maßnahme:
Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Schulen arbeiten derzeit mit selbst erstellten, systemisch nicht erfassten oder strukturierten autonomen Konzepten mit, teilweise auch innerhalb der einzelne Schulen, unterschiedlichen Lern- und Arbeitsplattformen. |
Die Schulen arbeiten mit einem systemisch autonomen Konzepten mit gemeinsamen Lern- und Arbeitsplattformen. |
Maßnahme 3: einheitliche Lern- und Arbeitsplattformen
Beschreibung der Maßnahme:
Jede Schule, die sich an der Digitalisierung des Unterrichts beteiligen will, verfügt über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept. Dies ist eine conditio sine qua non für eine Beteiligung an der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die Schulen arbeiten derzeit mit selbst erstellten, systemisch nicht erfassten oder strukturierten autonomen Konzepten mit, teilweise auch innerhalb der einzelne Schulen, unterschiedlichen Lern- und Arbeitsplattformen. |
Die Schulen arbeiten mit einem systemisch autonomen Konzepten mit gemeinsamen Lern- und Arbeitsplattformen. |
Maßnahme 4: Serviceportal Digitale Schule
Beschreibung der Maßnahme:
Ein Serviceportal Digitale Schule zur Verbesserung der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten stellt als Single Point of Entry die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen zur Verfügung.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Derzeit wird auf Lehr- und Lernplattformen auf unterschiedlichsten Zugangswegen zugegriffen. |
Die wichtigsten Verwaltungs- und pädagogischen Applikationen stehen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten über ein Portal als Single Point of Entry zur Verfügung. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2050 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013 |
1 349 |
0,1984 |
*zu Preisen von 2020
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Erträge |
0 |
6 300 |
3 360 |
4 000 |
4 200 |
Betrieblicher Sachaufwand |
8 421 |
42 763 |
24 652 |
21 687 |
17 827 |
Transferaufwand |
0 |
50 400 |
26 880 |
32 000 |
33 600 |
Aufwendungen gesamt |
8 421 |
93 163 |
51 532 |
53 687 |
51 427 |
Nettoergebnis |
‑8 421 |
‑86 863 |
‑48 172 |
‑49 687 |
‑47 227 |
Den Berechnungen liegen Annahmen einer jährlich steigenden Beteiligung der Schulen (und Schüler/innen) von anfangs 80 % auf 90 % und nahezu 100 % in den Folgejahren zugrunde. Zusätzlich wurden Kostensätze und Annahmen aus vergleichbaren, ähnlich gelagerten Vorhaben herangezogen (Gerätepreise, Anteil administrativer Overhead, Wartung, Softwarekomponenten). Im ersten Jahr der Ausrollung (Schuljahr 2021/22) werden zwei Jahrgänge (5. und 6. Schulstufe) ausgestattet.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Alle Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe erhalten durch die Ausstattung mit gleichen oder vergleichbaren digitalen Endgeräten die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme an IT-gestütztem Unterricht.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I |
330 000 |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
8 421 |
93 163 |
51 532 |
53 687 |
51 427 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
gem. BFRG/BFG |
30. |
|
8 421 |
93 163 |
51 532 |
53 687 |
51 427 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung der auf das Finanzjahr 2020 entfallenden Kosten aus dem Vorhaben erfolgt aus den im Bundesfinanzgesetz 2020 beim Globalbudget 30.01 veranschlagten Mittelverwendungen.
Sämtliche zur Bedeckung der aus dem Vorhaben in den Finanzjahren 2021 und folgende resultierende Kosten erforderlichen Mittelverwendungen sollen im Globalbudget 30.01 veranschlagt und bewirtschaftet werden.
Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
8 420 857,08 |
42 763 467,20 |
24 651 500,00 |
21 686 500,00 |
17 826 500,00 |
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Realisierung Serviceportal Digitale Schule |
Bund |
1 |
5 376 464,80 |
1 |
3 760 000,00 |
|
|
|
|
|
|
Betrieb Portal |
Bund |
1 |
161 169,60 |
1 |
495 772,80 |
1 |
632 000,00 |
1 |
632 000,00 |
1 |
632 000,00 |
Schnittstellen Partnerapplikationen |
Bund |
1 |
1 361 000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zentrale Bereitstellung digitales Klassenbuch |
Bund |
1 |
136 222,68 |
1 |
532 000,00 |
1 |
532 000,00 |
1 |
532 000,00 |
1 |
532 000,00 |
Umsetzung MOOC |
Bund |
1 |
70 000,00 |
1 |
44 000,00 |
|
|
|
|
|
|
Ausbau und Erweiterung Backend und Frontend Eduthek |
Bund |
1 |
84 000,00 |
1 |
96 000,00 |
|
|
|
|
|
|
Erweiterung Content Eduthek |
Bund |
1 |
80 000,00 |
1 |
80 000,00 |
|
|
|
|
|
|
Realisierung Ausbaustufe I Basisinfrastruktur |
Bund |
1 |
800 000,00 |
1 |
900 000,00 |
1 |
960 000,00 |
|
|
|
|
Begleitmaßnahmen Programmmanagement |
Bund |
1 |
162 000,00 |
1 |
100 000,00 |
|
|
|
|
|
|
Vorbereitungsphase Digitale Endgeräte |
Bund |
1 |
190 000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Schnittstellen Partnerapplikationen |
Bund |
|
|
1 |
766 994,40 |
|
|
|
|
|
|
Gütesiegel Lernapps |
Bund |
|
|
1 |
123 700,00 |
1 |
251 500,00 |
1 |
246 500,00 |
1 |
246 500,00 |
Realisierung Ausbaustufe II Basisinfrastruktur |
Bund |
|
|
1 |
940 000,00 |
1 |
940 000,00 |
1 |
920 000,00 |
|
|
Realisierung Ausbaustufe III Basisinfrastruktur |
Bund |
|
|
1 |
3 700 000,00 |
1 |
3 700 000,00 |
1 |
3 640 000,00 |
|
|
Administrative Abwicklung und Begleitmaßnahmen Digitale Endgeräte |
Bund |
|
|
1 |
2 250 000,00 |
1 |
1 900 000,00 |
1 |
1 500 000,00 |
1 |
1 800 000,00 |
Applikation, Software, zusätzliche Komponenten |
Bund |
|
|
1 |
14 600 000,00 |
1 |
7 230 000,00 |
1 |
7 000 000,00 |
1 |
7 200 000,00 |
Logistik, Serviceleistungen und Wartung |
Bund |
|
|
1 |
14 375 000,00 |
1 |
8 490 000,00 |
1 |
7 200 000,00 |
1 |
7 400 000,00 |
Anteiliger Betrieb Eduthek |
Bund |
|
|
|
|
1 |
16 000,00 |
1 |
16 000,00 |
1 |
16 000,00 |
Den Berechnungen für die Realisierung der Maßnahme der Ausrollung digitaler Endgeräte liegen Annahmen einer jährlich steigenden Beteiligung der Schulen (und Schüler/innen) von anfangs 80 % auf 90 % und nahezu 100 % in den Folgejahren zugrunde. Zusätzlich wurden Kostensätze und Annahmen aus vergleichbaren, ähnlich gelagerten Vorhaben herangezogen (Gerätepreise, Anteil administrativer Overhead, Wartung, Softwarekomponenten). Im ersten Jahr der Ausrollung (Schuljahr 2021/22) werden zudem zwei Jahrgänge (5. und 6. Schulstufe) ausgestattet. Für die Umsetzung der weiteren Maßnahmen des Programms "Digitale Schule" wurden die Kosten auf Basis von evidenten Kostensätzen für die jeweiligen Kosten- und Leistungsbereiche sowie vergleichbarer, bereits realisierter Projekte ermittelt.
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
|
50 400 000,00 |
26 880 000,00 |
32 000 000,00 |
33 600 000,00 |
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Sachleistung Gerätekosten |
Bund |
|
|
1 |
50 400 000,00 |
1 |
26 880 000,00 |
1 |
32 000 000,00 |
1 |
33 600 000,00 |
Den Berechnungen liegen Annahmen einer jährlich steigenden Beteiligung der Schulen (und Schüler/innen) von anfangs 80 % auf 90 % und nahezu 100 % in den Folgejahren zugrunde. Im ersten Jahr der Ausrollung (Schuljahr 2021/22) werden zudem zwei Jahrgänge (5. und 6. Schulstufe) ausgestattet.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bund |
|
6 300 000,00 |
3 360 000,00 |
4 000 000,00 |
4 200 000,00 |
|
|
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Privater Anteil |
Bund |
|
|
1 |
6 300 000,00 |
1 |
3 360 000,00 |
1 |
4 000 000,00 |
1 |
4 200 000,00 |
Der Berechnung geht von der Annahme aus, dass 60 bis 75 % des für die private Nutzung vorgesehenen Anteils, abhängig vom jeweiligen Gerätepreis und einer möglichen sozialen Abfederung, erbracht werden wird.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Direkte Leistungen |
- Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1781816589).