Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Die COVID-19-Krise führt durch geringere Einkünfte im Jahr 2020 zur Reduzierung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Eltern, deren Kinder im Jahr 2021 geboren werden.

Besonderer Teil

Die COVID-19-Krise verursacht im Jahr 2020 bei vielen Erwerbstätigen finanzielle Einbußen. Erwerbsorientierte Personen, die sich für eine kurze Babypause entscheiden, sollen daher ausnahmsweise das von den Einkünften im Jahr 2019 berechnete einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern der so berechnete Tagsatz höher ist als bei der Berechnung mit den Einkünften aus dem Jahr 2020.