498 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III‑173 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramts, der Bundesministerien für Arbeit, Familie und Jugend, für europäische und internationale Angelegenheiten sowie für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 10. Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. Die Berichterstattung erfolgte durch den Abgeordneten Hermann Gahr.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Philip Kucher, Laurenz Pöttinger, Wolfgang Zanger, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Felix Eypeltauer, Michael Seemayer, David Stögmüller, Mag. Karin Greiner, sowie die Bundesministerin für Europäische Union und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Beauftragungen von Beratungsleistungen und Studien in ausgewählten Ressorts – Reihe BUND 2020/30 (III-173 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 11 24

                                 Hermann Gahr                                                Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann