520 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 497/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Regelung des Kündigungsschutzes für COVID-19-RisikoarbeitsnehmernInnen ist unzureichend formuliert.

Der gemeinsame Haushalt mit einem schwererkrankten Angehörigen (zB Krebserkrankte) stellt eine Herausforderung in diesem Pandemiefall dar. Berufstätige Angehörige von Schwerkranken müssen tagtäglich eine Abwägung zwischen eigenem Arbeitsplatz und der Gesundheit ihrer Angehörigen treffen. Es muss diesen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gegeben werden, sowohl die Pflege oder Betreuung ihrer Angehörigen zu übernehmen, als auch den Arbeitsplatz gesichert zu haben. Daher soll der Schutz des §735 ASVG auch auf diese Gruppe ausgedehnt werden.

Aufgrund der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft können Schwangere bei Infektionen mit Atemwegsviren, generell schwerer erkranken. In einer rezent publizierten Studie
(März 2020) von E Mullins et al ‚Coronavirus in Pregnancy and Delivery‘, Rapid Review) wird über eine Fallzahl von 32 Frauen berichtet (https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.06.20032144v1.full.pdf).

Insgesamt betrug die Frühgeburtlichkeit in diesem Kollektiv 47 %, ein Kind ist intrauterin verstorben, eines bisher nachgeburtlich.

Allein diese Zahlen zeigen die Bedrohlichkeit von COVID-19 für die Mütter, aber besonders auch für die ungeborenen Kinder. Unter normalen Umständen werden in Östereich pro Jahr zirka 6.200 Kinder zu früh geboren, und werden auf Neonatologien betreut, wobei es auch dann immer wieder zu Engpässen in der Versorgung kommt.

Wenn es aber nun durch COVID-19 Erkrankungen bei Schwangeren zu einer deutlichen Zunahme der Frühgeburtlichkeit kommt, kann es auch im Bereich der Neonatologie zur Überlastung der Kapazitäten in der Betreuung der Frühgeborenen kommen.

Zusammenfassend sind das besorgniserregende Zahlen, die unbedingt einen erweiterten Infektionsschutz von Schwangeren am Arbeitsplatz durch vorzeitigen Mutterschutz erfordert. Dabei ist nicht nur die Situation am Arbeitsplatz zu bedenken, sondern auch die Tatsache, dass viele Frauen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangen.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass während der Covid-19-Krisensituation werdende Mütter auf Verlangen von der Arbeit freigestellt werden können.“


 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. Mai 2020 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Rosa Ecker, MBA, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Verhandlungen zum gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Bettina Zopf, Ralph Schallmeiner, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Dr. Gudrun Kugler, Rebecca Kirchbaumer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Laurenz Pöttinger, Mag. Verena Nussbaum, Norbert Sieber, Dr. Dagmar Belakowitsch und Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 26

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann