525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1083/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zentrum der Diskussion stand in der letzten Zeit die Frage, ob die Schulen durch die Umstellung auf distance learning, bei Weiterbestehen einer Betreuungsmöglichkeit in der Schule, als behördlich geschlossen im Sinne des § 18b AVRAG gelten.

In den Erläuterungen zum 1. COVID-19 Gesetz (BGBl. I Nr. 12/2020), mit dem erstmalig die Sonderbetreuungszeit eingeführt wurde, wurde ausgeführt, dass die Sonderbetreuungszeit dann vereinbart werden kann, wenn Schulen oder andere Kinderbetreuungseinrichtungen auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen werden, wobei diese Einrichtungen eine Betreuung weiterhin anbieten.

Daraus geht klar hervor, dass auch die jetzige Umstellung auf distance learning eine teilweise behördliche Schließung der Schulen darstellt, weil das Anbieten einer Betreuung durch die Schule einer Schließung nicht schadet.

Um dies klar zu stellen und Rechtssicherheit für Familien zu schaffen, ist es notwendig eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek die Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Gerald Loacker, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Christian Drobits, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ralph Schallmeiner  sowie die Bundesministerin für Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 26

                           Mag. Sibylle Hamann                                                           Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann