528 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 994/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Vollzeit-Bonus

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am Beginn der Coronakrise war die Kurzarbeit sicherlich eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Restriktionsmaßnahmen. Aber sie ist eben nur eine Überbrückungshilfe und sie macht nur als Brücke von einem Ufer zum anderen Sinn, nicht aber als Steg hinaus in den Ozean. Daher müssen für diese Maßnahme Alternativen entwickelt werden, die auch langfristig sinnvoll sind. Je länger die Kurzarbeit dauert, umso größer ist der Anteil der gestützten Jobs, die strukturell auch ohne Coronakrise schon problematisch und gefährdet waren. Ebenso steigt im Zeitverlauf der Anteil an Betrieben, die aufgrund öffentlicher Transfergelder überleben und damit ökonomisch gesunden Mitbewerbern Konkurrenz machen und deren Marktposition schädigen. Daher ist die Kurzarbeit auf das ökonomisch sinnvolle und notwendige Maß einzuschränken.

Führende europäische Wirtschaftsforscher, wie Gabriel Felbermayr, sehen in der Kurzarbeit zunehmend ein Problem. Steuergeld darf nicht nur für die Konservierung kriselnder Sektoren der Wirtschaft eingesetzt werden, sondern es muss auch Platz für Neues geschaffen werden. Arbeitskräfte, die aufgrund der Coronakrise ihren Job verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden, bringen oft Kompetenzen mit, die auch in anderen Bereichen oder Branchen gebraucht werden. Einen ähnlichen Standpunkt vertritt auch der Vorstand des AMS, Johannes Kopf. Er betont, dass Kurzarbeit den Nachteil hat, dass sie Arbeitnehmer_innen in schwächelnden Unternehmen mit 20 oder 30 Prozent Arbeitszeit hält, aber diese Arbeitnehmer_innen in anderen Unternehmen gebraucht werden.

Somit wäre es zweckdienlich, die 450-Euro-Einmalzahlung an arbeitslose Personen die im Dezember 2020 geplant ist, hin zu einem Vollzeit-Bonus zu reformieren. Durch einen Vollzeit-Bonus soll der Anreiz für Arbeitnehmer_innen in Kurzarbeit entstehen, auf eine Vollzeitstelle zu wechseln. Ein Wechsel hätte den Vorteil, den Fachkräftemangel in gewissen Branchen abzufedern, würde aber auch einen Anreiz für Unternehmen setzen, ihre Mitarbeiter_innen nicht unnötig lange in Kurzarbeit zu halten. Zusammengefasst lassen sich folgende Vorteile ableiten:

1.     Eine bessere Chance auf volles Einkommen für Arbeitnehmer_innen

2.     Eine bessere Chance auf einen Vollzeit-Arbeitsplatz für Arbeitnehmer_innen

3.     Arbeitgeber_innen halten Arbeitnehmer_innen nicht länger in Kurzarbeit als unbedingt nötig, weil sie diese leichter verlieren können

Kurzarbeit gehört zu den teuersten Maßnahmen der Bundesregierung. Neben arbeitsmarktpolitischen Vorteilen hätte ein Vollzeit-Bonus auch enorme Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Arbeitslosenversicherten:

1.     Eine bessere Beitragsleistung durch mehr Beschäftigte in Vollzeitverhältnissen

2.     Einsparung von Kurzarbeitsgeldern

3.     Eine bessere und effizientere Besetzung von offenen Stellen“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten
Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Mag. Verena Nussbaum, Ralph Schallmeiner, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits und Michael Schnedlitz.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 26

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann