530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 90/A und Zu 90/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das das Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Einheitlicher Arbeitnehmer_innenbegriff

Nach wie vor herrschen in Österreich Standesunterschiede zwischen Arbeiter_innen und Angestellten. Wenn ab 2021 die Kündigungsfristen angeglichen sind, verbleibt als Rest der rechtlichen Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht, dass für die Arbeiter_innen die Entlassungsgründe der Gewerbeordnung von 1859 zur Anwendung kommen. Das rechtfertigt keinesfalls, einen Standesunterschied zwischen Arbeiter_innen und Angestellen beizubehalten.

Sozialer Status und getrennte Betriebsräte in Arbeiterbetriebsrat und Angestelltenbetriebsrat blieben trotz vielmals propagierter Angleichung von Arbeiter_innen und Angestellten erhalten. Ein einheitlicher Arbeitnehmer_innenbegriff ist eine Notwendigkeit des 21. Jahrhunderts, in dem es nicht sein darf, dass nach wie vor Klassenunterschiede zwischen Arbeitnehmergruppen verschiedener Wertigkeiten herrschen. Die vorgeschlagenen Änderungen führen dazu, dass auch die letzten bestehenden Ungleichheiten abgeschafft werden. Außerdem führt der vorliegende Initiativantrag dazu, dass das bestehende Recht vereinfacht wird, indem die Gewerbeordnung 1859 und das Arbeiter-Abfertigungsgesetz obsolet werden. Die vorgeschlagenen Änderungen führen weder zu staatlichen noch unternehmerischen Kosten und sind somit auch im Sinne verantwortungsvoller Politik sofort umsetzbar.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza und Bettina Zopf.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, N , dagegen: V, S, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 11 26

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann