562 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1119/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der Erstellung des Budgetbegleitgesetzes 2021 wurde beim Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden (Art. 31) in dessen § 1 Abs. 1 die im Sinn von Ziffern zu verstehenden Absätze nicht nummeriert. Dies ist insofern problematisch, weil bei dem ‚Bedarfsmaterial zur Verabreichung der Impfstoffe‘ auf eine Ziffer 1 verwiesen wird. Durch die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 wird diese Unklarheit beseitigt, inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden. Eine gesonderte Regelung über das Inkrafttreten erscheint nicht erforderlich, weil es ausreichend ist, wenn die Novelle am auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft tritt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Verena Nussbaum, Rudolf Silvan, Mag. Gerald Loacker, Dipl.­Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dietmar Keck, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Josef Smolle, Ing. Markus Vogl, Mag. Gerald Hauser, Dr. Dagmar Belakowitsch, Gabriela Schwarz und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zusätzlich zur Ermächtigung zur Verfügung betreffend COVID-19-Impfstoffe, Bedarfsmaterial zur Verabreichung der Impfstoffe, COVID-19-Schnelltests und COVID-19-Medikamenten soll nun Weiters auch eine Ermächtigung betreffend FFP2 Masken geschaffen werden:

Steigendes Lebensalter, vor allem ab 65 Jahren, ist ein wichtiger Risikofaktor für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion bzw. für einen tödlichen Ausgang der Erkrankung. Dies haben im März 2020 schon erste Studien aus China berichtet (https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)30566-3/fulltext?) und diese Tatsache wurde mittlerweile in vielen Ländern bestätigt. Das Dashboard der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) weist in Österreich für die Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren pro hundert Erkrankte bei Männern eine Sterblichkeit von 0,4 Fällen auf, bei den Frauen 0,1. Zwischen 65 und 74 Jahren sterben dann schon 2,9 Prozent der betroffenen Männer und 1,2 Prozent der weiblichen Patienten. Zwischen 75 und 84 Jahren liegt die Covid-19-Mortalität bei den männlichen Erkrankten bei 8,2 Prozent, bei den Frauen ca. bei der Hälfte (4,6 Prozent). Die Altersgruppe 84 plus weist eine Covid-19-Sterblichkeit von 18,1 Prozent unter den Männern und eine von 11,4 Prozent bei den Frauen auf.

In der Pandemie gilt es vor Allem diejenigen zu schützen, die durch eine Ansteckung besonders schwere Konsequenzen zu befürchten hätten. Wie oben ausgeführt betrifft dies unter Anderem Menschen in einem fortgeschrittenem Lebensalter. Die wichtigsten Empfehlungen zur Risikoreduktion einer Ansteckung im Alltag sind Abstand halten, regelmäßige Händedesinfektion und das Tragen einer Atemschutzmaske, v.a. wenn der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch die WHO empfiehlt sein Juni das Tragen von Atemschutzmasken. Atemschutzmasken gibt es in verschiedenen Schutzstufen. Für den Fremdschutz reicht in der Regel ein einfacher Mund-Nasen-Schutz aus da die eigenen potentiell infizierten Tröpfchen dadurch schon wirkungsvoll zurückgehalten werden. Für den gleichzeitigen Eigenschutz ist eine höhere Schutzstufe notwendig, mindestens Standard FFP2 oder vergleichbar.

Um der älteren, besonders zu schützenden, Bevölkerungsgruppe einen möglichst niederschwelligen Zugang zu hochwertigen Atemschutzmasken zu ermöglichen, sollen diese für die Personengruppe mit einem Lebensalter ab 65 Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen jeweils zehn Masken durch die österreichische Post direkt in die Haushalte gesendet werden, damit möglichst wenige Kontaktaufnahmen durch die zu schützende Zielgruppe erforderlich sind, um zu dieser wichtigen Schutzausrüstungen zu gelangen. Die gegenständliche Menge an Masken ergibt sich aufgrund der durchschnittlichen maximalen Tragedauer von FFP2-Masken und der Gewährleistung eines erhöhten Schutzes in bestimmten Situationen (bspw. notwendige Besorgungen). Wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist es die besonders vulnerable Gruppe der Personen ab 65 Jahren in die Lage zu versetzen, sich bis zur voraussichtlichen Verfügbarkeit einer COVID-19-Impfung adäquat zu schützen. Zur Erlangung der personenbezogenen Kontaktdaten der Personen mit Wohnsitz im Inland, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, ist eine Verknüpfungsanfrage gemäß § 16a Abs. 3 Meldegesetz 1991 beim Zentralen Melderegiste erforderlich.

Diese Verteilung von FFP2-Masken wird einen Aufwand von ca. 24 Millionen Euro hervorrufen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 12 01

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann