586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1087/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umfassende Landesverteidigung als Bestandteil der Allgemeinbildung

 

Die Abgeordneten Hermann Brückl, Ing. Mag. Volker Reifenberger, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Umfassende Landesverteidigung (ULV) wurde als Verteidigungsgrundlage der österreichischen Neutralität im Jahr 1975 im Absatz 2 des Artikel 9a des Bundes- Verfassungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“

Zur umfassenden Landesverteidigung gehören nach Art. 9a der österreichischen Bundesverfassung:

- Militärische Landesverteidigung (MLV):

Die Aufgaben des österreichischen Bundesheeres sind dabei im Wehrgesetz festgelegt.

- Geistige Landesverteidigung (GLV):

Die Geistige Landesverteidigung (GLV) ist neben der militärischen, der wirtschaftlichen und der zivilen Landesverteidigung Teil der Umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe besteht in der Vermittlung demokratischer Werthaltungen und der Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für demokratische Freiheiten und die in der Bundesverfassung verankerten Bürger- und Menschenrechte im Rahmen der Politischen Bildung. Sie soll einen Beitrag zur Sicherstellung eines demokratischen Grundkonsenses und des sozialen Friedens sowie zum Verständnis des Konzeptes der umfassenden Sicherheitspolitik im nationalen, europäischen und globalen Kontext schaffen.

(https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/uek/geistige_lv.html)

- Zivile Landesverteidigung (ZLV):

Darunter fällt der gesamte Zivilschutz, wie auch das Funktionieren der zivilen Behörden im Verteidigungsfall oder die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Polizei

- Wirtschaftliche Landesverteidigung (WLV):

Unter diese fällt die Bevorratung von Lebensmitteln ebenso wie die Anlage von Energievorräten. Auch Maßnahmen, dass die Wirtschaft in Krisen- oder Kriegszeiten weiterarbeiten kann

Die Frau Bundesminister für Landesverteidigung, Mag. Klaudia Tanner, betonte am Nationalfeiertag bei ihrer Ansprache: „Landesverteidigung endet nicht am Kasernenzaun, denn dort beginnt sie! Sie muss in Schulen, in Unternehmen und sogar in Familien stattfinden, um ein Bewusstsein zu schaffen!“

In modernen Konflikten setzen Angreifer auf eine Kombination aus klassischen Militäreinsätzen, wirtschaftlichem Druck, Computerangriffen bis hin zu Propaganda in den Medien und sozialen Netzwerken. Diese „hybride Kriegsführung“ richtet sich gegen das Funktionieren eines Staates sowie seiner Institutionen und trachtet danach, die Souveränität eines Landes zu beeinträchtigen. Aber auch Naturkatastrophen, ein Blackout, Epidemien und Pandemien sind Bedrohungen, die jederzeit auftreten und Krisen hervorrufen können. Das bedeutet, dass sich Gefahren in vielfältiger Weise manifestieren können, was wiederum zeigt, wie notwendig ein vorbereiteter und funktionierender Staat ist.

Die Aufgabe der geistigen Landesverteidigung besteht in der Vermittlung demokratischer Werthaltungen und der Schaffung eines umfassenden Bewusstseins für demokratische Freiheiten und die in der Bundesverfassung verankerten Bürger-und Menschenrechte im Rahmen der politischen Bildung. Sie soll einen Beitrag zur Sicherstellung eines demokratischen Grundkonsenses und des sozialen Friedens sowie zum Verständnis des Konzeptes der umfassenden Sicherheitspolitik im nationalen, europäischen und globalen Kontext schaffen. Politische Bildung soll das Verständnis der Schüler für die Aufgaben der Sicherheitspolitik, Sicherheitsvorsorge und der umfassenden Landesverteidigung im Dienste der Erhaltung der demokratischen Freiheiten, der Verfassungs- und Rechtsordnung, der Unabhängigkeit und Neutralität sowie der Einheit des Bundesgebietes der Republik Österreich, ebenso wie für die Bedeutung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ im Rahmen der Europäischen Union als Beitrag zu einer umfassenden aktiven Friedenspolitik wecken.

Im Jahr 1978 wurde „Politische Bildung“ als Unterrichtsprinzip für alle Schulformen, Schulstufen und Gegenstände verankert. Dieser umfassende Auftrag und die Zielsetzungen der schulischen politischen Bildung sind ein zentrales Element, damit die österreichischen Schulen ihre Aufgaben nach § 2 des Schulorganisationsgesetzes erfüllen können. Im Grundsatzerlass „Unterrichtsprinzip Politische Bildung“ aus dem Jahr 2015 kommt die geistige Landesverteidigung als Teil der umfassenden Landesverteidigung aber nicht detailliert vor, sondern verweist auf das Unterrichtsprinzip „Politische Bildung“ aus dem Jahre 1978. Gerade die geistige Landesverteidigung ist ein wesentlicher Teil, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zu fördern und zu stärken. Die geistige Landesverteidigung ermöglicht das Erkennen, Verstehen und Bewerten von verschiedensten Gefahren und fördert das Verantwortungsbewusstsein. Diese Vermittlung muss bereits im Kindes- und Jugendalter gelehrt werden, um ein Verständnis für existenzielle und globale Gefahren zu erhalten. Für die politische Bildung sind weite und kontroverse Aspekte der Sicherheit bzw. Sicherheitspolitik, sowie ein vertiefendes Verständnis von umfassender Landesverteidigung von großer Bedeutung.

Die Voraussetzungen und die individuelle Entfaltung der „Politischen Bildung“ in den Schulen liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Seit dem Jahr 2018 gibt es einen Projektauftrag zwischen dem BMBWF und dem BMLV, der die Entwicklung von gemeinsamen Formaten in der Fortbildung von Lehrpersonen und Lehroffizieren abstimmen soll. Die derzeitige Ausnahmesituation in der Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Wissensvermittlung von möglichen Gefahren im Bereich der Schulbildung ist. Es ist ein Gebot der Stunde, dieses Projekt voranzutreiben und die Lehr- und Unterrichtsinhalte im Bereich der Lehrpläne „Politische Bildung“ und in der Ausbildung von Grundwehr- und Zivildienern dementsprechend abzuändern. Die Synergien und die Zusammenarbeit von Vertretern der Bereiche Bildung, Wirtschaft, Exekutive und Landesverteidigung sind dabei abzustimmen und zur Förderung einer vertiefenden Wissensweitergabe zu nutzen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Brückl, MA die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Mag. Eva Blimlinger und Nico Marchetti.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 12 02

                                Barbara Neßler                                                      Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann