589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207 der Beilagen)

Das Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW‐Gesetz) sieht in § 24 vor, dass dem Nationalrat alle zwei Jahre ein Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen ist. Dieser Bericht hat insbesondere Angaben über die Tätigkeit und Wahrnehmungen der Anwaltschaft für Gleichbehandlung, die Verfahren vor der Kommission und die sonstige Tätigkeit der Kommission zu enthalten. Vorliegender Bericht wird von der Bundesministerin für Frauen und Integration und der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend vorgelegt. Jeder zweite dem Nationalrat vorgelegte Bericht hat überdies Beiträge der Interessenvertretungen zu enthalten, was somit im Bericht 2018 – 2019 im Teil I im Anschluss an die Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend erfolgt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen:

 

Teil I

Dieser beinhaltet den Tätigkeitsbericht der drei Senate der Gleichbehandlungskommission, den Bericht des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend betreffend die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und des GBK/GAW‐Gesetzes, Informationen über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte sowie Ausführungen zur Gleichbehandlung im EU‐Recht sowie die Beiträge der Interessenvertretungen.

Da gemäß § 12 Abs. 7 GBK/GAW‐Gesetz die Einzelfallprüfungsergebnisse der Senate der Gleichbehandlungskommission in anonymisierter Form in vollem Wortlaut auf der Website des Bundeskanzleramtes zu veröffentlichen sind, sind in diesem Bericht erstmals nur einige der von den Senaten mit einem Prüfungsergebnis abgeschlossenen Fälle im Bericht der drei Senate auszugsweise dargestellt. Die übrigen von den Senaten mit Prüfungsergebnis im Berichtszeitraum abgeschlossenen Verfahren sind in der einleitenden Darstellung zu jedem Senat enthaltenen Verweises in Tabellenform (GBK‐Zahl und Themenbereich) angeführt und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes in anonymisierter Form im Volltext auffindbar und abrufbar.

Mit dieser „Verschlankung“ des vorliegenden Berichts soll – neben der leichteren Lesbarkeit des Berichts ohne Verlust der wesentlichen Informationen – nicht zuletzt auch dem Gedanken der Einsparung von Papier bei den Druckexemplaren und somit dem Gedanken des Umweltschutzes sowie der Digitalisierung Rechnung getragen werden.

Link: Gleichbehandlungskommission [https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen‐und‐
gleichstellung/gleichbehandlungskommissionen/gleichbehandlungskommission.html
]

Die anonymisierten Prüfungsergebnisse können im Volltext unter den Senaten I bis III beim jeweiligen Senat unter der Rubrik „Veröffentlichungen“ unter der im Bericht genannten GBKZahl bei den dort aufgeführten Diskriminierungsgründen oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter der Rubrik „Judikatur“ abgerufen werden.

 

Teil II

Dieser beinhaltet den Bericht über die Tätigkeit und die Wahrnehmungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Dieser Berichtsteil umfasst u. a. Aktivitäten der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Informations‐ und Bildungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklungen und Wirkungserfolge sowie Forderungen und Statistiken.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss einstimmig Frau Dr.in Eva Matt und Frau Mag.a Sandra Konstatzky als Auskunftspersonen beizuziehen.

 

Vor Schluss der Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht aus wichtigen Gründen nicht endzuerledigen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und den Auskunftspersonen Dr.in Eva Matt und Frau Mag.a Sandra Konstatzky die Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Verena Nussbaum, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Mag. Meri Disoski, Henrike Brandstötter, Nico Marchetti, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid,
Mag. Faika El-Nagashi, Yannick Shetty, Sabine Schatz und Heike Grebien sowie die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher und die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen und Integration (III-207 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2020 12 02

          Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                 Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau