610 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III-70 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Inneres sowie Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 16. Dezember 2020 behandelt.

 

11. Sitzung am 16. Dezember 2020

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Zanger, David Stögmüller, Mag. Felix Eypeltauer, Hermann Gahr, Mag. Karin Greiner, Mag. Georg Bürstmayr, Ing. Reinhold Einwallner sowie der Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Gruppenleiter Mag. Wolfgang Taucher, MA

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter David Stögmüller gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Reihe BUND 2019/46 (III-70 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2020 12 16

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann