626 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1196/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Dokumentation und Erfassung der Durchimpfungsrate ist aus epidemiologischer Sicht ein wesentliches Anliegen. Eine verlässliche Datenerhebung dazu kann nur auf elektronischem Wege, durch Eintragung in das elektronische Impfregister (Elektronischer Impfpass) erfolgen. Um die Erfassung der durchgeführten Impfungen im Elektronischen Impfpass nutzerfreundlich zu gestalten und dabei auf breite Mitwirkung der Ärzteschaft zu setzen, müssen die unterschiedlichen, bereits bestehenden Softwaresysteme im niedergelassenen Bereich entsprechend adaptiert werden. Die Kosten für die Softwareimplementierung werden vom Bund übernommen, wobei die ersetzbaren Kosten gegen Nachweis der Aufwendungen mit maximal 1 300 Euro begrenzt sind.

Beschränkt ist der Kostenersatz auf jene Ärztinnen und -ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten, die in einem Vertragsverhältnis zur Österreichischen Gesundheitskasse oder zu einem anderen Krankenversicherungsträger (dies sind die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) stehen.

Die konkrete Abwicklung der Finanzierung soll durch die Österreichische Gesundheitskasse im übertragenen Wirkungsbereich erfolgen, wobei dieser die ausgewiesenen tatsächlichen Kosten durch den Bund zu ersetzen sind. Die dafür erforderliche Finanzierung bis zu einem Betrag von 5,28 Mio. EUR soll aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden, aus Mitteln des BMSGPK in der UG 24.01.01 werden 2 Mio. EUR finanziert.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Jänner 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Josef Smolle die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Mag. Gerald Loacker, Dietmar Keck, Alois Stöger, diplômé, Ralph Schallmeiner, Rosa Ecker, MBA und Fiona Fiedler, BEd sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 01 12

                                Dr. Josef Smolle                                                         Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann