Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Stärkung der Liquidität der Gemeinden

-       Erhöhung des Strukturfonds

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden

-       Leistung von Sonder-Vorschüssen auf die Ertragsanteile der Gemeinden

-       Erhöhung der Mittel für den Strukturfonds

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Einbruch bei den Erträgen bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aufgrund der COVID-19-Krise trifft alle Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Beteiligung (grob 2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden), wobei die Gemeinden zusätzlich auch durch Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer belastet werden. Der Bund unterstützt die Gemeinden bereits durch das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 mit einem Betrag von 1,0 Milliarden Euro, um die Gemeinden in ihrer wichtigen Funktion als Investor im Bereich der Daseinsvorsorge zu unterstützen.

Da die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu denen des Bundes und der Länder begrenzt sind, wirken sich die derzeit geringen Abgabenerträge auf die Liquidität der Gemeinden besonders negativ aus. Mit einem weiteren Unterstützungspaket sollen daher die Liquidität der Gemeinden und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Dieses Paket umfasst drei Maßnahmen:

1. Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400,0 Mio. Euro bei der Zwischenabrechnung im März 2021.

2. Sonder-Vorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden, im Jahr 2021 iHv. rd. 1.000,0 Mio. Euro. Die Rückzahlung beginnt frühestens im Jahr 2023.

3. Aufstockung des Strukturfonds im Jahr 2021 um 100,0 Mio. Euro

Im Jahr 2021 werden die Gemeinden vom Bund somit mit einem Gesamtbetrag von 1.500,0 Mio. Euro unterstützt.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

‑1.500.000

‑450.000

50.000

450.000

550.000

 

Den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt stehen Mehr- bzw. Mindereinnahmen auf Seite der Gemeinden gegenüber.

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Novelle zum FAG 2017 (Gemeindehilfspaket)

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Der Einbruch bei den Erträgen bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aufgrund der COVID-19-Krise trifft alle Gebietskörperschaften entsprechend ihrer Beteiligung (grob 2/3 Bund, 1/3 Länder und Gemeinden), wobei die Gemeinden zusätzlich auch durch Mindereinnahmen bei der Kommunalsteuer belastet werden. Da die Möglichkeiten der Gemeinden, sich durch Darlehensaufnahmen zu verschulden, auch aufgrund landesgesetzlicher Regulatorien im Vergleich zu denen des Bundes und der Länder begrenzt sind, wirken sich die derzeit geringen Abgabenerträge auf die Liquidität der Gemeinden besonders negativ aus.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden und ihre Stellung als wichtigste Investoren für die regionale Wirtschaft und die damit verbundenen österreichischen Arbeitsplätze in den Klein- und Mittelbetrieben können ohne finanzielle Absicherung nicht hinreichend gewährleistet werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Ausgehend von einer Verlängerung der derzeitigen Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre werden im Jahr 2023 die Gespräche über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2024 stattfinden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Stärkung der Liquidität der Gemeinden

 

Beschreibung des Ziels:

Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aufgrund des Einbruchs bei den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind die im Jahr 2020 ausbezahlten Ertragsanteile gegenüber denen des Jahres 2019 um 8,8% eingebrochen und würden im Jahr 2021 um weitere 1,4 % sinken. Dazu trägt insb. auch die deutlich negative Zwischenabrechnung im März 2021 (-260 Mio. Euro) bei.

Stärkung der Liquidität der Gemeinden durch eine Erhöhung der Ertragsanteile um 400 Mio. Euro sowie Gewährung von Sonder-Vorschüssen, sodass die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 in Summe 112,5 % des Vorjahreswertes erreichen und in den folgenden Jahren um zumindest 1 % (2022), 1,5 % (2023) bzw. 2,0 % (ab dem Jahr 2024) gegenüber dem Vorjahr steigen.

 

Ziel 2: Erhöhung des Strukturfonds

 

Beschreibung des Ziels:

Die Mittel des Strukturfonds in Höhe von dzt. 60,0 Mio. Euro werden vom Bund im Jahr 2021 in zwei Tranchen um insgesamt 100,0 Mio. Euro aufgestockt.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Mit dem Strukturfonds werden im Jahr 2021 Finanzzuweisungen an strukturschwache Gemeinden iHv. 60 Mio. Euro gewährt.

Die Mittel des Strukturfonds werden im Jahr 2021 auf 160 Mio. Euro aufgestockt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden

Beschreibung der Maßnahme:

Für die Zwischenabrechnung im März 2021 über die Ertragsanteile des Jahres 2020 ergibt sich auf Basis aktueller Zahlen ein Übergenuss der Gemeinden in Höhe von rd. 260 Mio. Euro. Um die Liquidität der Gemeinden zu stärken, sollen die Ertragsanteile der Gemeinden für das Jahr 2020 um 400 Mio. Euro zu Lasten der Anteile des Bundes aufgestockt werden, sodass sich bei der Zwischenabrechnung für die Gemeinden eine Auszahlung von rd. 140 Mio. Euro ergibt.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Gemeinden müssen im März 2021 rd. 260 Mio. Euro an den Bund rückerstatten.

Die Gemeinden erhalten aus der Zwischenabrechnung über das Jahr 2020 rd. 140 Mio. Euro an Ertragsanteilen.

 

Maßnahme 2: Leistung von Sonder-Vorschüssen auf die Ertragsanteile der Gemeinden

Beschreibung der Maßnahme:

Diese Sonder-Vorschüsse werden so gestaltet, dass die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 in Summe 112,5 % des Vorjahreswertes erreichen und in den folgenden Jahren um zumindest 1 % (2022), 1,5 % (2023) bzw. 2,0 % (ab dem Jahr 2024) gegenüber dem Vorjahr steigen. Der Effekt, dass ein zusätzlicher Vorschuss bei der Zwischenabrechnung des Folgejahres zu einem Guthaben des Bundes in gleicher Höhe führt, wird durch neuerliche Sonder-Vorschüsse ausgeglichen. Sobald aber die Steigerungsraten bei den Ertragsanteilen der Gemeinden wieder über den Mindeststeigerungsraten liegen, fließt der Vorschuss jedoch wieder – über mehrere Jahre verteilt – an den Bund zurück.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die im Jahr 2021 ausbezahlten Ertragsanteile sinken gegenüber dem Jahr 2020 um 1,4 % sinken.

Die Ertragsanteile der Gemeinden im Jahr 2021 steigen in Summe um +12,5 % gegenüber dem Jahr 2020 und in den folgenden Jahren um zumindest 1 % (2022), 1,5 % (2023) bzw. 2,0 % (ab dem Jahr 2024).

 

Maßnahme 3: Erhöhung der Mittel für den Strukturfonds

Beschreibung der Maßnahme:

Die Mittel des Strukturfonds in Höhe von dzt. 60,0 Mio. Euro werden vom Bund im Jahr 2021 in zwei Tranchen um insgesamt 100,0 Mio. Euro aufgestockt. Die erste Tranche iHv. 50,0 Mio. Euro wird als Aufstockung der Anteile des Jahres 2020, die zweite als Aufstockung der Anteile des Jahres 2021 ausbezahlt.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Für strukturschwache Gemeinden werden im Jahr 2021 60 Mio. Euro als Finanzzuweisungen ("Strukturfonds") gewährt.

Für strukturschwache Gemeinden werden im Jahr 2021 160 Mio. Euro als Finanzzuweisungen ("Strukturfonds") gewährt.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Auf Basis der derzeitigen Prognosen wirkt sich die Regelung über die Sonder-Vorschüsse bei den Ertragsanteilen letztmalig im Jahr 2026 mit einem Betrag von -400 Mio. Euro auf die Ertragsanteile der Gemeinden aus.

 

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Erträge

0

0

50.000

450.000

550.000

Transferaufwand

1.500.000

450.000

0

0

0

Aufwendungen gesamt

1.500.000

450.000

0

0

0

 

Den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt stehen Mehr- bzw. Mindereinnahmen auf Seite der Gemeinden gegenüber. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für Länder und Sozialversicherungsträger. Die Länder profitieren aber durch die Mehreinnahmen bei der Landesumlage.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

Die Erhöhung der Ertragsanteile führt zu einer Verringerung der Einnahmen des Bundes in der UG 16 (Ab-Überweisungen). Die zusätzlichen Mittel für den Strukturfonds in der UG 44 werden aus Rücklagen des BMF bedeckt.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

1.500.000.000,00

450.000.000,00

 

 

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden

Bund

1

400.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertragsanteile-Sonder-Vorschuss an Gemeinden

Bund

1

1.000.000.000,00

1

450.000.000,00

 

 

 

 

 

 

Erhöhung Strukturfonds

Bund

1

100.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2021: BVA 2021, jedoch mit aktualisierter Zwischenabrechnung über das Jahr 2020, für die Jahre 2022 bis 2024: BFRG 2021-2024, für die Jahre 2025f: Annahme einer Steigerung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben um +3 % p.a.; jeweils ungekürzte Ertragsanteile ohne Spielbankabgabe

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

 

 

50.000.000,00

450.000.000,00

550.000.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Ertragsanteile-Sonder-Vorschuss an Gemeinden

Bund

 

 

 

 

1

50.000.000,00

1

450.000.000,00

1

550.000.000,00

 

Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2021: BVA 2021, jedoch mit aktualisierter Zwischenabrechnung über das Jahr 2020, für die Jahre 2022 bis 2024: BFRG 2021-2024, für die Jahre 2025f: Annahme einer Steigerung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben um +3 % p.a.; jeweils ungekürzte Ertragsanteile ohne Spielbankabgabe

Den Auswirkungen auf den Bundeshaushalt stehen Mehr- bzw. Mindereinnahmen auf Seite der Gemeinden gegenüber.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.8 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 638556032).