633 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1205/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2021)

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 1 Z 4) sowie 3, 4, und 7 (Abschnitt A, D und M des Teiles 2 der Anlage zu § 2):

Durch die anhaltende COVID-19-Pandemie bestehen große Herausforderungen unter anderem auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes und Arbeitsrechts.

Es erscheint daher sinnvoll, (aus Anlass des aktuellen Ministerwechsels) den Aufgabenbereich „Familie und Jugend“ von dem der „Arbeit“ zu trennen und wieder (wie vor dem Jahr 2020) dem Bundeskanzleramt zuzuweisen.

Zu Z 6 (Abschnitt L Z 9a des Teiles 2 der Anlage zu § 2):

Die Ausbildung für Berufe in der Land- und Forstwirtschaft (dzt. 15 Berufe) im Rahmen der dualen Berufsausbildung ist eng verknüpft mit den im BMLRT angesiedelten inhaltlichen Agenden der Land- und Forstwirtschaft. Zudem besteht eine inhaltliche Nähe zu den land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw. Höheren Schulen, die ebenso im BMLRT angesiedelt sind. Daher soll die Kompetenz für die Berufsausbildung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiterinnen und Arbeiter wegen dieser Sachnähe im BMLRT liegen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. Jänner 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Meri Disoski, Mag. Christian Ragger, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 01 14

                          Mag. Wolfgang Gerstl                                                    Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann