Bundesgesetz über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlassung neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz – VPG)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Berufsfreiheit, die unternehmerische Freiheit sowie die Binnenmarktfreiheiten sind unionsrechtlich garantierte Grundsätze. Nationale Bestimmungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen regeln, sollten keine ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen Hindernisse für die Ausübung dieser Grundrechte schaffen. Die Evaluierung von Berufsreglementierungen in den Mitgliedstaaten der EU offenbarte einen Mangel an Klarheit hinsichtlich der Kriterien, die die Mitgliedstaaten bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Anforderungen für den Zugang zu reglementierten Berufen oder ihre Ausübung anwenden sowie eine uneinheitliche Kontrolle dieser Anforderungen auf allen Regulierungsebenen. Die Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (in weiterer Folge VP-RL) soll dem entgegenwirken, sie ist bis 30. Juli 2020 in österreichisches Recht umzusetzen.

Ziel(e)

Nach den Erwägungsgründen der VP-RL sollen Schranken bei der Aufnahme und Ausübung bestimmter abhängiger und selbständiger Tätigkeiten abgebaut werden. Ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene sollte den Erlass unverhältnismäßiger Maßnahmen verhindern. Dieses gemeinsame Verfahren ist die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Das gegenständliche Regelungsvorhaben führt die Verhältnismäßigkeitsprüfung für den Bereich des Bundes ein. Die zuständigen Organe haben diese Prüfung vor der Erlassung von neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen durchzuführen. Der Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird in seinen Grundsätzen festgelegt, zusätzlich enthält die Anlage zum Gesetz ein Prüfschema, das die Prüfung konkretisieren soll. Das Prüfschema besteht aus konkreten Fragen, die zu beantworten sind. Weitere wesentliche Inhalte des Entwurfs sind Regelungen über Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung, das durchzuführende Begutachtungsverfahren sowie die nachträgliche Überwachung.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Das Vorhaben wird als finanziell nicht relevant eingeschätzt. Der Inhalt und der Umfang der Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde aus bereits bestehenden Grundsätzen des Unionsrechts und der Rechtsprechung des EuGH entwickelt. Eine Prüfung der Vereinbarkeit von neuen Vorschriften, die die Berufs- und Erwerbsfreiheit einschränken, mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen war auch bisher geboten, sodass im Grundsatz keine neuen Verpflichtungen auf die betroffenen Organe zukommen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Konkretisierung eines solchen Prüfungsverfahrens.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Regelungsvorhaben dient der Umsetzung der VP-RL, und zwar lediglich in dem Ausmaß zu dem der Bund aufgrund zwingender Vorschriften des Unionsrechts verpflichtet ist.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

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