646 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 802/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend leichteren Zugriff auf Abfertigungsgelder

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund der Corona-Krise sind in kürzester Zeit mehr als 200.000 Menschen arbeitslos geworden. Durch ein relativ geringes Arbeitslosengeld geraten viele auch in eine finanzielle Notlage. Um diese zu überbrücken, greifen Menschen, die jetzt arbeitslos wurden, auch auf ihre Abfertigungsansprüche zurück. Doch nicht alle können auf dieses Geld zugreifen – zum Beispiel jene, die weniger als drei Jahre gearbeitet haben. Die Auszahlung sollte daher unabhängig von der Beitragsdauer bei Arbeitgeberkündigung möglich sein.

Bei einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro ist nach 2 Einzahlungsjahren eine Mindest-Anwartschaft (Garantiewert) von zirka 850 Euro gegeben, bei knapp 3 Jahren sind es zirka 1300 Euro. Bei höherem/niedrigerem Verdienst bzw. bei längerer/kürzerer Einzahlungsdauer liegen die Werte entsprechend höher oder niedriger. Für viele, die jetzt ihren Arbeitsplatz verloren haben bzw. verlieren wäre der Zugriff auf diese Gelder eine wichtige Überbrückungshilfe.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2020 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Tanja Graf, Rebecca Kirchbaumer, Christoph Zarits, Peter Wurm sowie die damalige Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 26. November 2020 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Mag. Verena Nussbaum, Ralph Schallmeiner, Peter Wurm,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Drobits und Abgeordneter Michael Schnedlitz.
Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Laurenz Pöttinger, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, August Wöginger, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 11

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann