651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1240/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Da die Corona-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus andauern wird und noch nicht absehbar ist, ob ein Impfstoff auch für Schwangere empfohlen werden kann, wird eine Verlängerung des Anspruchs auf Freistellung bis zum Sommer notwendig.

In Abs. 6 wird präzisiert, dass Freistellungen mit dem 30. Juni 2021 enden, aber die Anträge der Arbeitgeber wie auch die Erstattungen für diese Freistellungen über den 30. Juni hinaus möglich sind.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Norbert Sieber die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, BEd, Rosa Ecker, MBA und Rebecca Kirchbaumer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 02 11

                                 Norbert Sieber                                                                 Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann