656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Tourismusausschusses

über den Antrag 1029/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Unterstützung der Privatvermieter – Härtefälle vermeiden

Die Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Privatvermieterinnen und Privatvermieter Österreichs leisten einen wichtigen Beitrag zur tourismuswirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.

Eine große Bedeutung kommt dabei insbesondere auch den Mitgliedern von „Urlaub am Bauernhof“ zu. Weit über 40.000 Privatvermieterinnen und -vermieter zeichnen für einen Nächtigungsanteil von über 21 Millionen pro Jahr. Alle Privatvermieterbetriebe mit insgesamt über 300.000 Gästebetten stellen in Summe ca. 2/3 aller Beherbergungsbetriebe Österreichs.

Die bekannt schwierige und dramatische Situation, in der sich der Tourismus in Folge der Covid-19 Restriktionen nach wie vor befindet, hat insbesondere auch die heimischen Privatvermieter massiv getroffen und enorme finanzielle Einbußen versucht.

Nicht zuletzt aufgrund freiheitlicher Bemühungen wurden – obwohl zunächst nicht vorgesehen – Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs in den Förderkreis des Härtefallfonds miteinbezogen. So können entsprechend der Richtlinie gemäß § 1 Abs 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben seit 29. März, bei Privatzimmervermietungen seit 16. April 2020 und bei der Vermietung von privaten Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs seit Mitte Juni Förderungen beantragen.

Dass diese Antragstellung in vielen Fällen aber nicht von Erfolg gekrönt war und die Betroffenen infolge von Ablehnungen der Anträge weiterhin keine finanzielle Unterstützung erhielten, ist nachzulesen in der Anfragebeantwortung 3080/AB der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 12.10.2020 zur Anfrage 3059/J des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „aktuelle Situation der privaten Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb“, wo es unter anderem wörtlich heißt:

„Nach Auskunft der für die Förderabwicklung zuständigen Agrarmarkt Austria sind 3.970 Anträge mit Stand 4. Oktober 2020 eingelangt.

Davon wurden 1.635 Anträge bewilligt, 1.186 Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung.“

Das heißt, dass nicht weniger als 1.149 Anträge bisher abgelehnt wurden!

Unter Außerachtlassung der noch in Bearbeitung befindlichen Anträge erhielten somit mehr als 41 % aller antragstellenden Privatvermieter keinen Cent an Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

Wie es in der genannten Anfragebeantwortung weiter heißt, sind folgende Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Härtefallfonds für Privatzimmervermieter zu erfüllen:

-       Vermietung als häusliche Nebenbeschäftigung

-       von höchstens 10 Gästebetten

-       im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist

-       Anbieten von lediglich für Privatzimmer zulässigen Nebenleistungen (zB Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück) und Besorgung dieser Dienstleistungen nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes

-       kein Unterliegen der Gewerbeordnung 1994

-       kein Erhalt weiterer Förderungen, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen.

Gerade die äußerst restriktive und in vielen Fällen aus Sicht der Betroffenen oft nicht leicht nachvollziehbare Auslegung der Höchstgrenze von zehn Gästebetten führt zu Ablehnungen, was logischerweise auf Unverständnis bei den damit leer ausgehenden Privatvermietern stößt, die noch des Bundeskanzlers vollmundige Versprechen im Ohr haben, wonach der Grundsatz gelte: „Koste es, was es wolle!“

So werden in vielen Fällen beispielsweise ein in den zu vermietenden Privatzimmern befindliches Sofa oder eine Ausziehcouch in die Berechnung der Höchstgrenze von zehn Gästebetten miteinbezogen, was dann dazu führt, dass die genannte Grenze geringfügig überschritten wird, und die Privatvermieter mit ihren finanziellen Belastungen aufgrund der Umsatzeinbußen im Stich gelassen werden.

Erschwerend hinzukommt, dass bei einer Ablehnung eines Förderantrages eines Privatvermieters dieser keine Möglichkeit hat, um Förderungen für Gewerbebetriebe anzusuchen, da dafür ein Gewerbe angemeldet sein muss, was ja per se für die Privatvermietung ausgeschlossen ist!“

 

Der Tourismusausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter und Ausschussobmann Abgeordneten Mag. Gerald Hauser die Abgeordneten Ing. Johann Weber, Josef Schellhorn, Maximilian Köllner, MA, Gabriel Obernosterer, Barbara Neßler und MMMag. Gertraud Salzmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Johann Weber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 02 11

                             Ing. Johann Weber                                                         Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann