657 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Tourismusausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 1029/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringende Unterstützung der Privatvermieter – Härtefälle vermeiden hat der Tourismusausschuss am 11. Februar 2021 auf Antrag der Abgeordneten Karl Schmidhofer, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Neben Privatzimmervermieter sollen auch jene gewerblichen touristischen Vermieter und sonstigen touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, zukünftig in neuen Förderprogrammen anspruchsberechtigt sein, um dadurch entstehende Härten abzudecken und dieses für den österreichischen Tourismus wichtige Angebotssegment zu erhalten.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Johann Weber, Josef Schellhorn, Maximilian Köllner, MA, Gabriel Obernosterer, Barbara Neßler, MMMag. Gertraud Salzmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerald Hauser das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Johann Weber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Tourismusausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 02 11

                             Ing. Johann Weber                                                         Mag. Gerald Hauser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann