MEG Novelle 2020

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMDW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2020

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

In der Richtlinie des Rates 80/181/EWG vom 20. Dezember 1979 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen und zur Aufhebung der Richtlinie 71/354/EWG in geltender Fassung, werden die Einheiten im Messwesen definiert, die in der Union zu verwenden sind; damit können Messungen und Größenangaben gemäß dem "Internationalen System für Einheiten im Messwesen" (SI), das von der Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) verabschiedet und durch die in Paris am 20. Mai 1875 unterzeichnete Meterkonvention eingerichtet wurde, ausgedrückt werden.

Die neuen, von der CGPM angenommenen Definitionen spiegeln die jüngsten Entwicklungen in der Messwissenschaft und den Messnormen wider. Um die in der Richtlinie 80/181/EWG festgelegten Definitionen der SI-Basiseinheiten an den technischen Fortschritt anzupassen und so zur einheitlichen Anwendung des Internationalen Einheitensystems beizutragen, mussten sie an die neuen Definitionen angepasst werden und die Richtlinie 80/181/EWG wurde deshalb entsprechend geändert (Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt.

Das Maß- und Eichgesetz (MEG) setzt in § 2 bis 4 die Richtlinie 80/181/EWG um. Eine Änderung der Richtlinie ist in der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen.

 

Ziel(e)

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt.

Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind; es wird eine zusätzliche Ausnahme und damit Erleichterung hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln aufgenommen und auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet. Weitere Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Natur.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anpassung des Maß- und Eichgesetzes

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Bereithaltung und Weiterentwicklung der österreichischen Messtechnikinfrastruktur und Sicherstellung der internationalen Anerkennung und Gleichwertigkeit" für das Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes" der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist auf Grund von § 4 Abs. 1 Z 1 MEG verpflichtet, die verbindlichen nationalen Etalons (Messeinrichtungen) bereitzuhalten und an die internationalen Etalons anzuschließen. Dies ist eine Aufgabe, die vom BEV kontinuierlich durchzuführen ist und hat auch die technische Weiterentwicklung auf dem Sektor der Messtechnik zu berücksichtigen. Durch die Änderung der Richtlinie 80/181/EWG entstehen zu dieser bereits bestehenden Verpflichtung keine zusätzlichen Kosten. Es bestehen daher keine finanziellen Auswirkungen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1258 der Kommission vom 23. Juli 2019 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 80/181/EWG des Rates hinsichtlich der Definitionen der SI-Basiseinheiten zwecks ihrer Anpassung an den technischen Fortschritt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Notifizierung gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Notifikationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S.1

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 71549589).