675 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1213/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 14. Jänner 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Mag. Gerald Loacker, Laurenz Pöttinger, Peter Wurm, Angela Baumgartner, Dietmar Keck, Mag. Gerald Hauser, Gabriela Schwarz, Mag. Markus Koza, Irene Neumann-Hartberger und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu § 113b:

Übernahme der Bestimmung des § 323c Abs. 18 der Bundesabgabenordnung (BAO).

Zu § 117:

Gemäß § 117 Abs. 2 hat der zuständige Bundesminister vor Erlassung von Verordnungen nach dem Medizinproduktegesetz einen Beirat zu hören. Es wird nunmehr eine Ausnahme geschaffen, dass gemäß § 113a erlassene Verordnungen von dieser Bestimmung auf Grund der Dringlichkeit dieser Verordnungen nicht erfasst sind.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriela Schwarz und Ralph Schallmeiner mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 02 22

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann