697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über das Volksbegehren „Klimavolksbegehren“ (348 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren „Klimavolksbegehren“

Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt! Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.

Begründung:

Wir schauen in die Zukunft.

Darum schauen wir aufs Klima.

Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt! Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.

 

1. Zukunft ermöglichen: Recht auf Klimaschutz in die Verfassung!

Mittlerweile zählen die Klimakrise und ihre Folgen durch die Versäumnisse der Klimapolitik weltweit zu den größten Gefahren für die Menschheit. Dabei liegen in einer mutigen Klimawende nicht nur eine lebenswertere und gesündere Zukunft, sondern auch zehntausende zukunftsfähige Arbeitsplätze. Mit einer ökosozialen Steuerreform kann eine steuerliche Entlastung der Bevölkerung gelingen und klimaschädigendes Handeln reduziert werden. Gleichzeitig stellen der Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien und öffentlichen Verkehrsmitteln sicher, dass sich alle für eine klimafreundliche Lebensweise entscheiden können und nicht nur wenige, die es sich leisten können.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung

 

In einem Klimaschutzgesetz soll das Grundrecht auf Klimaschutz verfassungsrechtlich festgeschrieben werden. Um uns eine nachhaltige Zukunft zu sichern, muss Österreich die Reduktion der Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen gewährleisten und Klimaschutz bei allen Regelungsvorhaben bedenken. Damit dieses grundlegende Recht auch eingefordert werden kann und langfristig festgelegt wird, ist es in der Verfassung zu verankern.

 

2. Zukunft sichern: Stopp klimaschädlicher Treibhausgase!

Mit fossilen Brennstoffen heizen wir die Klimakrise an. Die Verbrennung von Öl, Kohle und Gas muss ein Ende haben, wenn auch die kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten vorfinden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Erwärmung im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens auf 1,5°C zu beschränken, steht Österreich ein begrenztes CO2-Budget1 zur Verfügung. Da dieses Budget nicht überschritten werden darf, soll es verbindlich gemacht werden.

 

Wir fordern daher

 

-       Ein verbindliches, wissenschaftlich fundiertes CO2-Budget im Klimaschutzgeset

 

In Einklang mit dem CO2-Budget soll ein Reduktionspfad gesetzlich festgelegt werden, bei dem Österreich sich verpflichtet, die Emissionen bis 2030 mindestens zu halbieren und bis 2040 national klimaneutral zu werden. Die Verantwortung zur Einhaltung des Budgets soll auf Bund, Länder und Sektoren aufgeteilt werden, um die Beiträge auf verschiedenen Ebenen konsistent zu machen. Bund und Länder sind im Sinne des Grundrechts auf Klimaschutz verpflichtet, in ihrem Einflussbereich und im Rahmen ihrer Kompetenzen die Emissionen zu reduzieren und die Einhaltung des Reduktionspfades zu gewährleisten.

 

Im Klimaschutzgesetz soll zusätzlich ein korrespondierendes Maßnahmenpaket festgeschrieben werden, das die Einhaltung des Reduktionspfades erlaubt. Außerdem soll ein ausreichendes jährliches Investitionsbudget bis 2040 zur Finanzierung des obigen Maßnahmenpakets festgelegt, sowie auch für die Länder beschlossen werden.

 

Die Einhaltung des CO2-Budgets muss auch jährlich offengelegt und von einer unabhängigen Instanz geprüft werden.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Einen Klimarechnungshof, der die Einhaltung des CO2-Budgets prüft

 

Der Klimarechnungshof ist im Klimaschutzgesetz verfassungsrechtlich zu verankern, um die Wichtigkeit dieses generationenübergreifenden Themas zu unterstreichen. Regierungen wechseln, die Aufgabe unsere Zukunft zu sichern bleibt. Der Klimarechnungshof soll sich aus einem unabhängigen Gremium aus universitären Fachleuten und wissenschaftlichen ExpertInnen zusammensetzen und die Einhaltung des CO2-Budgets prüfen, offenlegen und bei Verfehlung Empfehlungen für zusätzliche Maßnahmen aussprechen.

 

Bei allen neuen und bestehenden klimarelevanten Gesetzen, Verordnungen und Projekten soll außerdem eine wissenschaftliche und transparente Folgenabschätzung für Klima-, Umwelt- und Artenschutz durchgeführt werden.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Einen Klimacheck bestehender und neuer klimarelevanter Gesetze und Verordnungen

 

Ein unabhängiger Klimadienst soll ab sofort alle neuen Gesetze und Verordnungen vor Beschluss auf ihre Klimaverträglichkeit prüfen. Zusätzlich soll ein Klimacheck aller bestehender klimarelevanter Gesetze durchgeführt und die Empfehlungen laufend in das Klima-Maßnahmenpaket eingearbeitet werden.

 

Zusätzlich zu der gesetzlichen Verankerung eines Reduktionspfades samt CO2-Budget, Maßnahmenpaket und Finanzierung müssen bei Zielverfehlung innerhalb von 6 Monaten zusätzliche Maßnahmen beschlossen werden. Dazu herangezogen werden können die Vorschläge des Klimarechnungshofes und des Klimadiensts – jedenfalls aber muss wissenschaftlich belegt werden, dass mit den zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen die Kompensation der Abweichung vom Zielpfad im nächsten Jahr gelingen kann. Außerdem müssen entsprechende zusätzliche Finanz-Budgets beschlossen und die Höhe der Investitionen angepasst werden.

3. Zukunft fördern: Klimaschutz belohnen und niemanden zurücklassen!

Klimafreundliches Handeln muss allen möglich gemacht werden. Dazu müssen Steuern und Förderungen zukunftsfähig werden. Steuern, Abgaben und Förderungen haben einen großen Lenkungseffekt in der Gesellschaft. Sie werden oft zur Finanzierung öffentlicher Leistungen herangezogen (Gesundheitssystem, Bildungssystem etc.), um diese für alle zugänglich zu machen. Obwohl die negativen Kosten der Treibhausgasemissionen (für Klima, Gesundheit, Ernährungssicherheit etc.) alle Menschen zahlen, werden die Verursacher nicht zur Kassa gebeten.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Kostenwahrheit und eine ökosoziale Steuerreform

 

Klimaschädigendes Handeln soll reduziert werden und muss daher den Preis haben, den es auch für die Gesellschaft hat. Für die Höhe und Ausgestaltung des langfristig steigenden Preises sollen deshalb wissenschaftliche Vorschläge herangezogen werden, um Kostenwahrheit und einen Lenkungseffekt zu garantieren2-7. Den Verbrauchern und Unternehmen sollen so die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden. Gleichzeitig soll klimafreundliches Handeln günstiger und somit klimafreundliche Energie, Mobilität etc. leistbar für alle werden.

Derzeit besteht für klimaschädigendes Handeln nicht nur keine Kostenwahrheit, sondern es fließen auch viele Förderungen (Subventionen) in klimaschädigende Wirtschafts- und Handelsweisen.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Den vollständigen Abbau klimaschädigender Subventionen

 

Die Milliarden8, die jetzt in klimaschädliche Subventionen fließen (z.B. Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, fehlende Besteuerung Flugverkehr) und die Einnahmen aus einer ökosozialen Steuerreform sollen dazu verwendet werden, Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen durch einen Klimabonus zu entlasten und den Faktor Arbeit geringer zu besteuern. Andererseits soll das Geld zweckgebunden in nachhaltige Infrastruktur, Energie und Verkehr investiert und diese für alle zugänglich gemacht werden. Damit dies gelingen kann, soll auch die Ausgestaltung und Implementierung klimafreundlicher und regionaler Wertschöpfungsketten gezielt gefördert werden. Diese Lenkungsmaßnahmen kommen langfristig allen zugute und setzen Anreize für Gesellschaft und Wirtschaft, nachhaltige Lösungen zu finden und umzusetzen.

 

4. Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen!

Eine konsequente und naturverträgliche Mobilitäts- und Energiewende muss forciert werden, wenn wir unsere Zukunft sichern wollen. Es muss allen Menschen möglich sein, nachhaltig zu leben. Deshalb soll in ein gut ausgebautes, breit leistbares öffentliches Nah- und Fernverkehrsnetz und leistbare, regionale erneuerbare Energie für alle investiert werden.

 

Mobilität: Emissionsfreie Mobilität braucht viele Lösungen: den Ausbau und die Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs, klimafreundliche Fortbewegungsmittel und leistbare Alternativen für alle Regionen. Hier gibt es sehr viele unterschiedliche Konzepte. Viele Regionen können gut öffentlich angebunden werden – hier muss es zu einem Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs kommen. Gleichzeitig müssen klimafreundliche Fortbewegungsmittel auch zur ersten logischen Wahl für alle werden, d.h. mit leistbaren Preisen und in dichten Intervallen getaktet. Dort wo kein Zug oder Bus hinkommt, muss es andere bedarfsorientierte Lösungen geben: z.B. Carsharing, Rufbusse, oder auch Rad oder E-Bikes für die letzten Kilometer. Es muss schlussendlich allen Menschen möglich gemacht werden, klimafreundlich unterwegs zu sein.

 

Deshalb fordern wir (in Anlehnung an das Schweizer Vorbild9)

 

-       Eine flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität

 

Energie (Strom & Wärme): Um den Energiesektor nachhaltig und naturverträglich zu gestalten, muss der Energieverbrauch zurückgeschraubt, die Energieeffizienz erhöht und der verbleibende Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine saubere, lokale Energieversorgung in Österreich sorgt für Wertschöpfung in den Regionen, sichert Unabhängigkeit und generiert langfristige Arbeitsplätze.

 

Deshalb fordern wir

 

-       Eine garantierte Finanzierung der Energiewende

 

Statt der bisherigen Stop-and-Go Politik samt auslaufender Fördertöpfe braucht es langfristig verfügbare und ausreichende Mittel für den Umstieg auf saubere Energie. Wie bei der Mobilität, muss erneuerbare, regionale Energie für alle Menschen nutz- und leistbar sein.

 

Für den Ausstieg aus der fossilen Vergangenheit braucht es vor allem massive Investitionen in klimafreundliche Alternativen (Sanierungsförderung, Öl-Kessel Tausch, Ausbau und Verbilligung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs etc.) während klimaschädigende Anreize beendet werden müssen. Hier soll gezielt gefördert und investiert sowie ordnungspolitische Maßnahmen gesetzt werden. Eine richtig ausgestaltete Energie- und Verkehrswende macht ein klimafreundliches Leben für alle möglich und fördert eine zukunftsfähige Wirtschaft.

 

Die konkreten Ausformungen der Maßnahmen sollen im Zuge eines transparenten, partizipativen Prozesses entwickelt werden, der von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Kommission begleitet wird. Die BürgerInnen sollen bei der Ausgestaltung eine zentrale Rolle (z.B. in Form von BürgerInnenräten) einnehmen. Das soll gewährleisten, dass Maßnahmen entwickelt werden, die gleichzeitig den Klimaschutz vorantreiben und niemanden zurücklassen.

 

Verweise:

1 Meyer L., Steininger, K. (2017): Das Treibhausgasbudget für Österreich. Wegener Center. URL: https://wegcwww.uni-graz.at/publ/wegcreports/2017/WCV-WissBer-Nr72-LMeyerKSteininger-Okt2017.pdf

 

2 Kirchengast, G., Kromp-Kolb, H., Steininger, K., Stagl, S., Kirchner, M., Ambach, Ch., Grohs, J., Gutsohn, A., Peisker, J., Strunk, B. (2019): Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich (Ref-NEKP). Climate Change Centre Austria (CCCA): Wien-Graz. URL: https://ccca.ac.at/wissenstransfer/uninetz-sdg-13/referenz-nationaler-klima-und-energieplan-ref-nekp

 

3 Wie hoch sollte der CO2-Preis sein? Scientists for Future. URL: https://www.scientists4future.org/2019/08/wie-hoch-sollte-der-co2-preis-sein/

 

4 Hohe Kosten durch unterlassenen Umweltschutz (2018). Umweltbundesamt, Deutschland. URL: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/hohe-kosten-durch-unterlassenenumweltschutz

 

5 Mattauch, L., Creutzig, F., aus dem Moore, N., Franks, M., Funke, F., Jakob, M., Sager, L., Schwarz, M., Voß, A., Beck, M.-L., Daub, C.-H., Drupp, M., Ekardt, F., Hagedorn, G., Kirchner, M., Kruse, T., Loew, T., Neuhoff, K., Neuweg, I., Peterson, S., Roesti, M., Schneider, G., Schmidt, R., Schwarze, R., Siegmeier, J., Thalmann, P., Wallacher, J. (2019): Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen. Diskussionsbeiträge der Scientists for Future. Zenodo. URL: http://doi.org/10.5281/zenodo.3371150

 

6 Pezzey, J. C. (2019): Why the social cost of carbon will always be disputed. Wiley Interdisciplinary Reviews: Climate Change, 10(1), e558. URL: https://doi.org/10.1002/wcc.558

 

7 Edenhofer, O., Flachsland, Ch., Kalkuhl, M., Knopf, B., Pahle, M. (2019): Optionen für eine CO2-Preisreform. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden. Econstor, Arbeitspapier, No. 04/2019. URL: https://www.econstor.eu/handle/10419/201374

 

8 Kletzan-Slamaning, D., Köppl, A. (2016): Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr. Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO). URL: https://www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Themen/Nachhaltigkeit/WIFOStudie-Subventionen-und-Steuern-mit-Umweltrelevanz-2016.pdf

 

9 Bundesgesetz über die Personenbeförderung (in Kraft seit 1.1.2010). Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. URL: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20061345/index.html“

 

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

 

Bevollmächtigte(r)

 

Katharina ROGENHOFER

 

Angestellte

 

Lorenz-Mandl Gasse 30/41

1160 Wien

 

1. Stellvertreter(in)

 

Stefan ILLES

 

Pensionist

 

Wendlingerstraße 30/10

2232 Deutsch-Wagram

 

2. Stellvertreter(in)

 

Stefan WEIẞ-FANZLAU

 

Angestellter

 

Franz-Jonas-Straße 15

2000 Stockerau

 

3. Stellvertreter(in)

 

Florian SCHLEDERER

 

Kurator

 

Westl. Scheunenstraße 18

2201 Gerasdorf bei Wien

 

4. Stellvertreter(in)

 

Susanne STÜCKLER

 

Biologin

 

Promenadenweg 195

2831 Scheiblingkirchen

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 29. Juli 2020 kund-gemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorge-sehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Per-sonenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2020-0.451.092

Volksbegehren „Klimavolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 29. Juli 2020 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Klimavolksbegehren“ festgestellt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

232.935

 

11.321

 

4,86

 

 

 

 

Kärnten

436.133

 

19.293

 

4,42

 

 

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

77.432

 

5,99

 

 

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

65.408

 

5,93

 

 

 

 

Salzburg

394.531

 

21.293

 

5,40

 

 

 

 

Steiermark

961.987

 

47.861

 

4,98

 

 

 

 

Tirol

542.073

 

23.531

 

4,34

 

 

 

 

Vorarlberg

274.420

 

11.577

 

4,22

 

 

 

 

Wien

1.146.061

 

102.874

 

8,98

 

 

 

 

Österreich

6.382.377

 

380.590

 

5,96

 

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag.Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ gültige

Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

gültige

Unterstützungserklärungen

gültige Eintragungen

 

Burgenland

232.935

 

11.321

 

4,86 %

 

2.808

 

8.513

 

 

Kärnten

436.133

 

19.293

 

4,42 %

 

6.047

 

13.246

 

 

Niederösterreich

1.291.779

 

77.432

 

5,99 %

 

23.661

 

53.771

 

 

Oberösterreich

1.102.458

 

65.408

 

5,93 %

 

15.898

 

49.510

 

 

Salzburg

394.531

 

21.293

 

5,40 %

 

5.109

 

16.184

 

 

Steiermark

961.987

 

47.861

 

4,98 %

 

14.342

 

33.519

 

 

Tirol

542.073

 

23.531

 

4,34 %

 

6.067

 

17.464

 

 

Vorarlberg

274.420

 

11.577

 

4,22 %

 

3.526

 

8.051

 

 

Wien

1.146.061

 

102.874

 

8,98 %

 

37.245

 

65.629

 

 

Österreich

6.382.377

 

380.590

 

5,96 %

 

114.703

 

265.887

 

 

 

Das Volksbegehren wurde von 380.590 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 29. Juli 2020 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigte des Volksbegehrens wurde Katharina Rogenhofer namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Stefan Illes, Stefan Weiß-Fanzlau Florian Schlederer und Susanne Stückler.

 

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 15. Oktober 2020 in der 58. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und danach dem Umweltausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

 

Der Umweltausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 11. November 2020, zu der gemäß § 37 Abs. 4 GOG die Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes geladen war, in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Lukas Hammer und seiner Wortmeldung wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Umweltausschuss nahm die Beratungen am 16. Dezember 2020 wieder auf. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden die Bevollmächtigte und zwei weitere, von dieser nominierte Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Darüber hinaus beschloss der Umweltausschluss einstimmig, folgende Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zu laden und führte das Hearing mit den Expertinnen und Experten gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durch.: Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand, ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian M. Piska, Assoz.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M., Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher, Univ.-Prof.in Dr.in Sigrid Stagl, Dl Dr. Dietrich Wertz und Univ.-Prof. Dr. Gottfried Kirchengast.

Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer sowie die beiden nominierten Bevollmächtigten-Stellvertreter Florian Schlederer und Stefan Weiß-Fanzlau gaben einleitende Stellungnahmen ab. Nach einer weiteren einleitenden Stellungnahme der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA gaben folgende ExpertInnen zum Themenblock „Zukunft ermöglichen: Recht auf Klimaschutz in die Verfassung!“ ein Statement ab: Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand, ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian M. Piska, Assoz.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. und Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M.

Zum Themenblock „Zukunft sichern: Stopp klimaschädlicher Treibhausgase!“ gaben die ExpertInnen Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher, Univ.-Prof.in Dr.in Sigrid Stagl, Dl Dr. Dietrich Wertz und Univ.-Prof. Dr. Gottfried Kirchengast ihr Statement ab.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Astrid Rössler, Michael Bernhard, Robert Laimer, Walter Rauch, Ing. Martin Litschauer, Yannick Shetty, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Joachim Schnabel, Peter Schmiedlechner und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen und Experten beantwortet. Danach wurden die Beratungen neuerlich vertagt.

Am 13. Jänner 2021 nahm der Umweltausschuss die Beratungen wieder auf. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden die Bevollmächtigte und zwei weitere, von dieser nominierte Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Darüber hinaus beschloss der Umweltausschluss einstimmig, folgende Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zu laden und führte das Hearing mit den Expertinnen und Experten gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durch: Michael Soder, MSc PhD, Univ.-Prof. Dr. Karl Steininger, Dr.in Angela Köppel, Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, DI Dr. Dietrich Wertz und DI Dr. Harald Frey.

Nach einer einleitenden Stellungnahme der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA gaben die beiden nominierten Bevollmächtigten-Stellvertreter Florian Schlederer und Stefan Weiß-Fanzlau einleitende Stellungnahmen ab.

Zum Themenblock „Zukunft fördern: Klimaschutz belohnen und niemanden zurücklassen!“ gaben folgende ExpertInnen ein Statement ab: Michael Soder, MSc PhD, Univ.-Prof. Dr. Karl Steininger und Dr.in Angela Köppel. In der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Julia Elisabeth Herr, Walter Rauch, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Michael Bernhard, Nikolaus Prinz, Erwin Angerer und Yannick Shetty. Die Expertin und die Experten beantworteten die aufgeworfenen Fragen.

Zum Themenblock „Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen!“ gaben die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer sowie die folgende ExpertInnen ein Statement ab: Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler, DI Dr. Dietrich Wertz und DI Dr. Harald Frey. In der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Joachim Schnabel, Cornelia Ecker, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Astrid Rössler, Robert Laimer, Ing. Martin Litschauer, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Experten beantwortet. Danach wurden die Beratungen neuerlich vertagt.

Am 09. März 2021 nahm der Umweltausschuss die Beratungen wieder auf. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden die Bevollmächtigte und zwei weitere, von dieser nominierte Stellvertreter im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. An der Debatte, die gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchgeführt wurde,  beteiligten sich die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Michael Bernhard, Johannes Schmuckenschlager, Walter Rauch, Dietmar Keck, Yannick Shetty, Dr. Astrid Rössler, Andreas Kollross, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Peter Schmiedlechner, die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

Ein von den Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend ausständige Weichenstellungen im Kampf gegen die Klimakrise fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

Ein von den Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Klimaschutz muss sozial und gerecht sein! fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G ).

Ein von den Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend sozial- und naturverträgliche Mobilitätswende fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

Ein von den Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend sozial- und naturverträgliche Energiewende fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, dagegen: V, F, G).

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Wir spüren die Auswirkungen der Klimaerhitzung bereits jetzt, dabei befinden wir uns erst am Anfang einer beginnenden Klimakrise. Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Deshalb braucht es nun gemeinsame Maßnahmen, um der Klimakrise mutig entgegenzutreten.

Weltweit ist derzeit eine starke Dynamik hinsichtlich ambitionierter Klimapolitik bemerkbar. Die EU bekämpft den Klimawandel durch eine ehrgeizige Politik innerhalb ihrer eigenen Grenzen und durch enge Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. So folgen weitere Länder den Ankündigungen der Europäischen Union, ihre Ambitionen im Klimaschutz anzuheben. Japan, Südkorea, die EU und die USA unter Präsidenten Biden wollen bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Auch China hat angekündigt, bis 2060 klimaneutral werden zu wollen. Zusammen haben damit bereits Länder mit ¾ der weltweiten Wirtschaftsleistung starke Klimaziele bis zur Mitte des Jahrhunderts. Österreich muss sich zu seiner Verantwortung bekennen, die notwendigen Schritte und Weichenstellungen vorzunehmen, um auch für den Rest der Welt einen Pfad zu zeigen, wie diese Zielsetzungen umgesetzt werden können. Um eine internationale Vorreiterrolle einnehmen zu können, müssen in Österreich die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die jetzt entstehenden, gewaltigen Märkte in Zukunftstechnologien und nachhaltigen Branchen genutzt werden, um langfristig heimische Wertschöpfung, sowie regionale und hoch qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern.

Österreich hat im Jahr 2016 als eines der ersten Länder weltweit das Klimaabkommen von Paris ratifiziert. Die Republik hat sich damit verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen, um so irreversible Schäden an Umwelt und Natur, der menschlichen Gesundheit, wirtschaftlichen Entwicklung und der weltweiten Ernährungssicherheit abzuwenden. Laut Weltklimarat steht dafür nur ein beschränktes Treibhausgas-Gesamtbudget zur Verfügung. Damit Österreich seinen Beitrag zur Einhaltung des Gesamtbudgets leistet, soll im Rahmen des Klimaschutzgesetzes ein CO2-Budget umgesetzt werden – im besten Fall in Kooperation mit anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens von Paris.

In Kenntnis des Klimavolksbegehrens hat der Nationalrat bereits weitreichende Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. So wurde das Klimaschutz-Budget für das Jahr 2021 massiv aufgestockt und die Förderinstrumente für den Ausstieg aus fossilen Energien, Sanierungsmaßnahmen, aktive Mobilität sowie E-Mobilität erheblich ausgebaut. Weitere finanzielle Mittel i.H.v. 1 Mrd. Euro jährlich sind im Rahmen des Erneuerbaren Ausbaugesetzes für den Ausbau von erneuerbarer Energie wie Ökostrom, Grünes Gas und Wasserstoff vorgesehen.

Bereits das Budget für das Jahr 2021 wurde für den Klimaschutz im Vergleich zu 2019 um 1,2 Miliarden erhöht und im Rahmen des bereits beschlossenen Finanzrahmens soll die Klimaschutzmilliarde bis 2030 fortgeführt werden. Für die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur wurde darüber hinaus ein neuer ÖBB Rahmenplan mit einem Rekordbudget von 17,5 Mrd. Euro beschlossen. Damit ist das Budget für die Finanzierung des 1-2-3 Klimatickets gesichert und somit der Grundstein für einheitliche und leistbare Öffi-Tarife gelegt. Mehr Zugverbindungen an den Tagesrandzeiten, der Ausbau von Nachtzugverbindungen sowie die Ökologisierung der NoVA sind weitere bereits umgesetzte Bausteine auf dem Weg in Richtung leistbarer und klimaverträglicher Mobilität.

Die österreichische Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber allen Akteuren, welche für das Erreichen der Klimaziele eine zentrale Rolle spielen, bewusst und verpflichtet sich daher zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen und europäischen Wirtschaft. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist eine weitreichende Technologieoffensive geplant.

Diesen Initiativen in Richtung Klimaneutralität müssen nun weitere folgen - in der Debatte über das Klimavolksbegehren wurden die offenen Punkte in der österreichischen Klimapolitik ausführlich diskutiert.

Für den Klimaschutz ist es außerdem notwendig, dass die gesamte Bundesregierung und einzelnen Ressorts aber auch die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und möglichst klare und nachvollziehbare Umsetzungsschritte setzen. Die Bereitschaft von Bevölkerung und Unternehmen, ambitionierte Schritte zu setzen, ist sehr hoch und baut darauf auf, dass die unterschiedlichen Ebenen der Republik Österreich gemeinsam Klimaschutz ermöglichen.

Um für die Gesellschaft, Wirtschaft und auch Politik langfristig Planungssicherheit zu ermöglichen, muss ein Klimaschutzgesetz verabschiedet werden, welches den Reduktionspfad klar vorgibt, sektorale Ziele und Verantwortlichkeiten etabliert, sowie Steuerungsmaßnahmen vorsieht. Bei Abweichungen vom Reduktionspfad müssen Mechanismen greifen, die ein Gegensteuern ermöglichen. Begleitend muss das österreichische Steuersystem ökologisch umgestaltet werden. Damit wird es heimischen Betrieben sowie Konsument*innen ermöglicht, Entscheidungen im Sinne des Klimaschutzes zu treffen. Für die Erreichung der Klimaschutzziele braucht es sowohl den Umstieg auf Erneuerbare aber auch gleichzeitig eine Steigerung der Energieeffizienz. Der Umstieg auf Erneuerbare muss ausreichend finanziert werden. Für die notwendigen Energieeffizienzsteigerungen braucht es gesetzliche Regelungen, Anreize, Anschubprogramme und verpflichtende Ziele. Für die Umstellung auf eine klimaverträgliche Mobilität braucht es mehr, bessere und leistbare öffentliche Verkehrsmittel sowie bessere Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr.

Die Erhöhung der Klimaziele bis 2030 bedeutet, dass Projekte rascher verwirklicht werden müssen, es werden neue Infrastrukturen (Wasserstoff, Stromleitungen) benötigt, und bestehende Engpässe (Güterbeförderung auf der Schiene, Stromnetze, Stromspeicher) müssen rascher beseitigt werden. Dies ist gleichzeitig für den Erfolg der Dekarbonisierung wie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit und die Erhaltung eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Voraussetzung.

Klimaschutz funktioniert am besten, wenn die Welt an einem Strang zieht. Die Bemühungen auf internationaler Ebene sind zu verstärken, die Klimaschutz in die ganze Welt hinauszutragen. Dazu wird es notwendig sein, eine adäquate CO2-Bepreisung auch auf andere Wirtschaftsräume auszudehnen und für die Bekämpfung des „Klimadumping“ (Wettbewerbsvorteil für klimaschädlich erzeugte Produkte) auf internationaler Ebene Partner zu finden.“

 

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellungen der Sitzungen des Umweltausschusses vom 16. Dezember 2020, 13. Jänner 2021 und 9. März 2021 wurde einstimmig beschlossen; diese sind in den Anlagen 1, 2 und 3 enthalten.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 03 09

                                Lukas Hammer                                                                Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann