722 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (683 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Das Ausmaß der höchstmöglichen Tarifspreizung bei der Anlastung der Infrastrukturkosten wird zu Gunsten emissionsfreier Fahrzeuge so erhöht, dass der Tarif für diese Fahrzeuge nicht mehr nur bis zu 50 %, sondern nunmehr bis zu 75 % unter dem höchsten Tarif für Fahrzeuge mit EURO-Emissionsklassen liegen darf.

Da von dem Vorhaben nur eine sehr geringe Anzahl von Fahrzeugen betroffen ist, hat es keine Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Auswirkungen auf die Einnahmen der ASFINAG sind minimal, das Vorhaben kann auch keine finanziellen Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften haben, da die Unternehmen, deren Fahrzeuge das Mautstreckennetz der ASFINAG benützen, umsatzsteuervorabzugsberechtigt sind. Sollte langfristig sich die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge deutlich erhöhen, wird im Wege der jährlich zu erlassenden Mauttarifverordnungen der Tarifbonus für emissionsfreie Fahrzeuge aufkommensneutral zu gestalten sein, um erhebliche Einnahmenverluste der ASFINAG zu verhindern.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Gestaltung und Entwicklung des Mautsystems im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität“ für das Wirkungsziel „Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit“ der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2020 bei.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 16. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer  die Abgeordneten Dietmar Keck, Walter Rauch, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Dr. Johannes Margreiter, Christian Hafenecker, MA und Joachim Schnabel sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (683 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 03 16

                          Rebecca Kirchbaumer                                                    Alois Stöger, diplômé

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann