739 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern, alten oder kranken Menschen, etc. wird von Frauen unentgeltlich geleistet. Eine der wenigen wissenschaftlichen Quellen über diese Arbeiten sind so genannte ‚Zeitverwendungsstudien‘. Sie liefern unter anderem Informationen über die Verteilung und Entwicklung von Arbeit und stellen die Grundlage jener Berechnungen dar, mit denen das Ausmaß und die Bedeutung unbezahlter Versorgungsarbeit für die Volkswirtschaft sichtbar gemacht werden kann. Sie machen deutlich, wofür Menschen ihre Lebenszeit tatsächlich verwenden. Derzeit vorliegende Daten zur Erwerbsarbeit liefern mit Sicherheit nicht das nötige Gesamtbild, denn dafür sind Daten und Fakten zu den Themen Haushaltsführung, Pflege, Betreuung, Freiwilligenarbeit, Mobilitätsverhalten und Mediennutzung ebenfalls höchst relevant.

Die letzte Zeitverwendungsstudie für Österreich wurde im Zeitraum 2008/2009 durchgeführt. Wissenschaftliche Standards empfehlen die Durchführung von Zeitverwendungsstudien alle zehn Jahre. In der EU wird in den Jahren 2020 bis 2022 eine neue ‚Welle‘ von solchen Studien durchgeführt, weshalb im Sinne internationaler Vergleichbarkeit eine neue Erhebung in Österreich ebenfalls in diesem Zeitraum stattfinden sollte.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Wimmer die Abgeordneten Heike Grebien,
Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Verena Nussbaum.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Heike Grebien beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N), dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrag an den Gleichbehandlungsausschuss zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Heike Grebien gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 03 17

                                  Heike Grebien                                                                 Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann