748 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Kulturjahr

Die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das seit mehr als 40 Jahren bestehende Freiwillige Sozialjahr erhielt 2012 mit dem Freiwilligengesetz (FreiwG) eine adäquate gesetzliche Grundlage und verzeichnet seither eine Erfolgsgeschichte. Mit Schaffung dieser Rahmenbedingungen ging auch eine Steigerung der TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr einher. Absolvierten vor 2012 jährlich zwischen 300 und 400 Freiwillige ein Freiwilliges Sozialjahr, erhöhte sich diese Zahl in den letzten Jahren stetig. Derzeit sind mehr als 1.100 in der Regel junge Menschen in einem FSJ-Einsatz.

Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Es kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung. Der Einsatz hat sich an Lernzielen zu orientieren und erfolgt unter pädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung der jeweiligen Einsatzstelle.

Derzeit kann das Freiwillige Sozialjahr nur in absoluten Ausnahmefällen in Kulturinstitutionen absolviert werden, zB in Zusammenhang mit der Arbeit mit Kindern. Eine Ausweitung auf ein Freiwilliges Sozial- und Kulturjahr würde jungen Menschen die Möglichkeit geben, in den Kulturbetrieb hinein zu schnuppern und sich in einem spannenden Umfeld weiterzuentwickeln. Profitieren würden davon nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern vor allem auch kleinere Kulturinitiativen. Diese haben große Bedeutung als kulturelle Nahversorger. Damit stärken wir die kulturelle Infrastruktur.

In Deutschland wurde das Freiwillige Sozialjahr bereits professionell und stark ausgebaut. Der Einsatz ist auch z.B. auch im Kulturbereich oder im Sport möglich. Da die Erfahrungen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr in Kulturinstitutionen sehr gut sind, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid die Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Hermann Brückl, MA, Josef Schellhorn und Irene Neumann-Hartberger sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 03 17

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                                         Mag. Eva Blimlinger

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau