771 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

Tiere sind fühlende Wesen. Sie sind von uns zu respektieren und zu schützen. Doch Millionen Tiere erhalten diesen Schutz nicht und leiden unermessliche Qualen. Wir wollen ihnen in Österreich eine starke Stimme geben. Um Tierleid zu beenden und Alternativen zu fördern, verlangen wir (verfassungs‑) gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber. Diese sollen heimische BäuerInnen stärken und sich positiv auf Gesundheit, Umwelt und Klima und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken.

Begründung:

FÜR EIN ÖSTERREICH, DAS IM UMGANG MIT TIEREN VORBILDLICH IST:

 

1.     Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft

2.     Öffentliche Mittel sollen das Tierwohl fördern

3.     Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten

4.     Ein besseres Leben für Hunde und Katzen

5.     Eine starke Stimme für die Tiere

Einige Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens bedingen einander und sind daher über weite Strecken als Gesamtpaket zu betrachten, sie bauen aufeinander auf. So benötigt etwa die Umstellung auf eine Landwirtschaft, die den Tieren gerecht wird (Punkt 1), eine entsprechende Unterstützung und Nachfrage durch die öffentliche Hand (Punkt 2) und die Konsumentinnen und Konsumenten (Punkt 3).

 

1. FÜR EINE TIERGERECHTE UND ZUKUNFTSFÄHIGE LANDWIRTSCHAFT

Zur Umstrukturierung der österreichischen Landwirtschaft in eine menschen-, tier- und umweltgerechte, ökologisch, ökonomisch und sozial zukunftsfähige Landwirtschaft, in der das Tierwohl hohe Beachtung erfährt und die Tiere unserer Kulturlandschaft einen Lebensraum finden, sind insbesondere nachfolgende Grundsätze umzusetzen:

 

1.1: HALTUNGSFORMEN MÜSSEN GRUNDBEDÜRFNISSE DER TIERE BEFRIEDIGEN

Tieren muss es möglich sein, sich ausreichend zu bewegen und zu beschäftigen, mit Artgenossen frei zu interagieren, angeborene Verhaltensweisen auszuleben, artgemäß zu ruhen und sich tiergerecht zu ernähren. Nicht vereinbar mit ihren Grundbedürfnissen sind z.B. mangelnde Bewegungsmöglichkeiten, die Haltung auf Vollspaltenböden, Stallhaltung ohne Einstreu, Kastenstandhaltung, fehlendes Beschäftigungsmaterial oder zu hohe Besatzdichten.

1.2: SCHLUSS MIT QUALZUCHT

Masthühner, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können, oder Kühe, die extreme Milchleistungen erbringen müssen, sind Beispiele für züchterische Auswüchse, die für die betroffenen Tiere ein Leben voller Leid bedeuten und daher beendet werden müssen. Durch bundesweite Programme ist die Umstellung auf robustere, gesundere Rassen voranzubringen.

 

1.3: TIERTRANSPORTE MINIMIEREN, STRESS VOR DER SCHLACHTUNG REDUZIEREN

Transporte sollen bis zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof führen oder auf eine Höchstdauer von vier Stunden beschränkt werden. Fleischtransporte sollen Lebendtransporte ersetzen. Exporte von Zuchttieren in Drittstaaten sind an die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus in den Zielstaaten zu knüpfen. Hochträchtige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung transportiert werden. Kälber und Lämmer sollen in Österreich aufgezogen und dürfen nicht im Säuglingsalter exportiert werden. Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher Standard zu verankern. Mobile Schlachthöfe, Hofschlachtung und andere Formen der transportvermeidenden Schlachtung sollen gefördert und erleichtert werden.

 

1.4: AMPUTATIONEN, SCHMERZHAFTE EINGRIFFE UND KÜKENTÖTEN BEENDEN

Kastration ohne Schmerzausschaltung oder Kupieren der Schwänze von Schweinen sind Beispiele für Praktiken, die so rasch wie möglich zu beenden sind. Statt Tiere an Haltungssysteme anzupassen, sollen sich die Haltungssysteme nach den Bedürfnissen der Tiere richten. Die millionenfache Tötung männlicher Küken von Legerassen soll verboten werden, sobald Methoden für eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei praxistauglich sind.

 

1.5: ARTGEMÄSSE FÜTTERUNG STATT NAHRUNGSKONKURRENZ UND NATURZERSTÖRUNG

Die artgemäße Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln regionaler Herkunft nützt Mensch, Tier & Umwelt. Die Regenwald-Zerstörung für den Anbau von Gentech-Soja hat nicht nur enorme Auswirkungen auf das Klima, sie vernichtet auch den Lebensraum vieler Tiere.

 

2. ÖFFENTLICHE MITTEL SOLLEN DAS TIERWOHL FÖRDERN

2.1: UMSCHICHTUNG DER FÖRDERMITTEL

Nationale landwirtschaftliche Fördermittel sind so umzuschichten, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und Bäuerinnen und Bauern eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern, statt Konzentrationsbewegungen zu verstärken. Dieses Ziel ist auch bei den Verhandlungen über die Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu verfolgen.

 

2.2: LEBENSMITTEL-BESCHAFFUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND AN TIERWOHL KNÜPFEN

Für Ausschreibungen und Aufträge öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen sind verbindliche, substantielle und ansteigende Mengenquoten für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft und für Bio-Lebensmittel festzulegen.

 

3. MEHR TRANSPARENZ FÜR KONSUMENTINNEN UND KONSUMENTEN

3.1: VERPFLICHTENDE TIERWOHL-KENNZEICHNUNG TIERISCHER LEBENSMITTEL

Nach dem erfolgreichen Vorbild der vierstufigen Kennzeichnung von Schaleneiern sind alle tierischen Lebensmittel in Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Küchen nach Tierwohlkategorie und Herkunft zu kennzeichnen.

 

3.2: VERPFLICHTENDE PELZ-KENNZEICHNUNG NACH DEM VORBILD DER SCHWEIZ

Dabei sind alle Tierpelz-Artikel (auch Besätze etc.) nach Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode (z. B. Fallenfang) zu kennzeichnen.


3.3: SCHLUSS MIT IMPORTIERTEN TIERQUAL-PRODUKTEN

Tierqual-Produkte, die in Österreich nicht hergestellt werden dürfen, sollen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählen etwa Eier aus Käfighaltung, Enten- und Gänsestopfleber oder Pelz aus „Pelztierfarmen“.

 

4. EIN BESSERES LEBEN FÜR HUNDE UND KATZEN

4.1: QUALZUCHT VERUNMÖGLICHEN

Die bestehenden Regelungen gegen Qualzucht haben sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Noch immer müssen Hunde, Katzen und andere Heimtiere an Atemnot, missgebildeten Schädeln, Haarlosigkeit und anderen Auswüchsen falsch verstandener Rassezucht leiden. Bestehende Ausnahmebestimmungen müssen daher gestrichen und Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mit einem eindeutigen Zuchtverbot belegt werden.

 

4.2: KATZENSCHUTZ NEU REGELN

Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Haltung und Kastration von Katzen bietet keine tragfähige Lösung für die Streunerproblematik. Es soll daher im Zusammenwirken mit allen relevanten Interessengruppen ein Prozess zur Verbesserung initiiert werden, der dem Wohl der Tiere gerecht wird.

 

5. EINE STARKE STIMME FÜR DIE TIERE

5.1: MITWIRKUNGSRECHTE FÜR TIERSCHUTZORGANISATIONEN

Um die Stimme der Tiere in gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu stärken, sollen anerkannte Tierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte und Parteistellung erhalten. In Deutschland ist dies in mehreren Bundesländern bereits verwirklicht, in Österreich gibt es das Verbandsklagerecht z.B. im Konsumentenschutzgesetz.

 

5.2: DEN AMTLICHEN TIERSCHUTZ STÄRKEN

Die Ressourcen der öffentlichen Stellen, welche die Einhaltung des Tierschutzrechtes überwachen und die Interessen des Tierschutzes vertreten sollen, sind so lange kontinuierlich zu erhöhen, bis die Einhaltung der geltenden Tierschutzanforderungen flächendeckend gewährleistet ist. Bestehende Unvereinbarkeiten sind zu beseitigen. Weiters ist den Tierschutzombudspersonen das Recht einzuräumen, die Höchstgerichte anzurufen, wenn Verordnungsbestimmungen dem Tierschutzgesetz widersprechen.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Dr. Sebastian BOHRN MENA

1. Stellvertreter(in)

Veronika BOHRN MENA

2. Stellvertreter(in)

Alexander BOHRN

3. Stellvertreter(in)

Mag. Dieter WELBICH

4. Stellvertreter(in)

Mag. Ernst SCHMIDT

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 24. Februar 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2021-0.118.709

Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.221

13.749

5,90

Kärnten

435.414

29.361

6,74

Niederösterreich

1.293.104

90.999

7,04

Oberösterreich

1.102.133

77.294

7,01

Salzburg

394.039

26.664

6,77

Steiermark

960.240

58.550

6,10

Tirol

541.591

28.537

5,27

Vorarlberg

274.577

11.668

4,25

Wien

1.145.462

79.407

6,93

Österreich

6.379.781

416.229

6,52

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               SC Mag. Dr. Mathias Vogl


 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.221

13.749

5,90%

8.479

5.270

Kärnten

435.414

29.361

6,74%

15.617

13.744

Niederösterreich

1.293.104

90.999

7,04%

47.391

43.608

Oberösterreich

1.102.133

77.294

7,01%

28.635

48.659

Salzburg

394.039

26.664

6,77%

9.119

17.545

Steiermark

960.240

58.550

6,10%

31.538

27.012

Tirol

541.591

28.537

5,27%

13.110

15.427

Vorarlberg

274.577

11.668

4,25%

4.482

7.186

Wien

1.145.462

79.407

6,93%

52.060

27.347

Österreich

6.379.781

416.229

6,52%

210.431

205.798