790 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1277/A(E) der Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbau der Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“

Die Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Ziel dieser ist es, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen. Die Politik ist hierbei gefordert entsprechende Schritte zu setzen und Rahmenbedingungen zu schaffen um Menschen mit Behinderungen eine umfassende Inklusion in die Gesellschaft entsprechend ihrer Bedarfe und Interessen zu ermöglichen.

Auch die Volksanwaltschaft beschäftigte sich in ihrem Sonderbericht ‚Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderungen‘ mit den aktuellen Herausforderungen, welche Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt begegnen sowie notwendigen Schritten um eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang verweist auch die Bürgerinitiative ‚Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung (1/BI)‘ sowie die dazu eingeholten Stellungnahmen darauf, dass eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen von Nöten ist.

Im Regierungsprogramm 2020-2024 bekennt sich die Bundesregierung zu klaren Maßnahmen, die eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt ermöglichen. Dafür sollen unter Einbeziehung aller Ministerien und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter inklusive Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 27 vor, dass Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Recht auf Arbeit haben. In diesem Zusammenhang wurde auch im Rahmen der ersten Staatenprüfung darauf hingewiesen, dass es im Bereich der in Werkstätten und Tagesstrukturen tätigen Menschen mit Behinderungen Verbesserungsnotwendigkeiten gibt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Heike Grebien die Abgeordneten Kira Grünberg, Petra Wimmer, Fiona Fiedler, BEd, Peter Wurm sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 04 13

                                  Heike Grebien                                                                 Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann