791 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Bürgerinitiative Nr. 1/BI: Bürgerinitiative betreffend "der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die österreichische Gesetzgebung"

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 1/BI – überreicht als 42/BI, XXVI. GP – wurde dem Nationalrat am 19. Februar 2018 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Für eine Anpassung der Kriterien zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit tritt diese parlamentarische Bürgerinitiative ein, die vom gemeinnützigen Verein VIANOVA ins Leben gerufen wurde. Die EinbringerInnen zeigen sich besorgt darüber, dass in der letzten Zeit immer mehr Menschen mit Behinderung vom AMS auf die sogenannte Gesundheitsstraße der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geschickt werden, um ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Die Erfahrungen mit diesem Feststellungsverfahren sind jedoch äußerst negativ und die Entscheidungen meist nicht nachvollziehbar, beklagen die UnterstützerInnen. Sollten die Betroffenen dann wirklich als „arbeitsunfähig“ eingestuft werden, habe dies fatale Auswirkungen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nämlich z.B. keine finanzielle Unterstützung für Unternehmen mehr, die sie anstellen würden. Durch den Verlust des Anspruchs auf Rehabilitations- bzw. berufsunterstützende Maßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt haben die Menschen de facto keine Möglichkeit mehr, je wieder einen Job zu finden.

Von dieser Diskriminierung betroffen sind sogar Menschen mit Behinderung, die bereits jahrelang erfolgreich im Arbeitsleben integriert waren und Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt haben, zeigt die Bürgerinitiative auf. Kommt es nämlich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zum Jobverlust, können Arbeitslosengeld- und Pensionsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Besonders dramatisch wirken sich diese Maßnahmen für junge Menschen aus, die als arbeitsunfähig eingestuft werden: Sie werden quasi dazu gezwungen, in Tageswerkstätten tätig zu sein; sie sind somit lebenslang von Sozialleistungen abhängig. Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht auf Arbeit. Die Bürgerinitiative fordert daher den Nationalrat auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Grund ihrer ‚Behinderung‘ als arbeitsunfähig eingestuft werden. Außerdem sollten frühere Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit noch einmal geprüft werden.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 23. Oktober 2019 (Neuverteilung gem. § 21 Abs. 1a GOG-NR) zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 1/BI in seiner Sitzung am 13. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Kira Grünberg die Abgeordneten Heike Grebien, Petra Wimmer, Fiona Fiedler, BEd, Peter Wurm sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 04 13

                                 Kira Grünberg                                                                 Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann