804 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1433/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Während Bürgermeister über die COVID-19-Fälle in ihrer Gemeinde informiert werden, bleibt die niedergelassenen Ärzteschaft außen vor. Die Ärzte sind darauf angewiesen, sich darauf zu verlassen, dass die Patienten von sich aus Auskunft geben - und das rechtzeitig und korrekt. Die Laborbefunde extramuraler Gesundheitsdienstanbieter sind bisher vor allem aufgrund von administrativen Hürden bei der Übermittlung (situativer Widerspruch), trotz gesetzlicher Verpflichtung, aktuell nicht in ELGA verfügbar. Dies führt dazu, dass insbesondere PCR-Tests auf SARS-COV2 (‚COVID-19-Virus‘) für Patienten, als auch ihre behandelnden Ärzte, sowohl im intramuralen als auch im extramuralen Bereich nicht einsehbar sind. Dies wäre aber dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf in der Behandlung und Prävention neuer Ansteckungen zu gewährleisten. Die Rechte auf generellen Widerspruch gemäß § 15 Abs 2, sowie ein nachträgliches Löschen oder Ausblenden der Befunde gemäß §16 Abs 1 Z 2 bleiben aufrecht und sichern damit auch weiterhin die Datenschutzrechte der Patienten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Werner Saxinger, MSc, Ralph Schallmeiner Bedrana Ribo, MA, Angela Baumgartner, Dr. Josef Smolle, Rebecca Kirchbaumer, Philip Kucher und Rosa Ecker, MBA sowie der Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Baumgartner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 04 15

                           Angela Baumgartner                                                     Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann