855 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Bauten und Wohnen

über die Regierungsvorlage (768 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert wird

Hauptgesichtspunkte der geplanten Novelle:

Mit diesem Entwurf sollen neben Änderungen, die aufgrund der Richtlinie 2012/27/EU idF der Richtlinie (EU) 2018/2002 vorzunehmen sind, auch Anpassungen an den seit der Stammfassung eingetretenen technischen Fortschritt umgesetzt werden sowie Erfahrungen, die sich aus der praktischen Anwendung des Heizkostenabrechnungsgesetzes ergeben haben, einfließen. Diese Novelle umfasst die nachstehenden Inhaltsschwerpunkte:

-       Umsetzung der Art. 9b Abs. 3, 10a, 11a Abs. 1 und 2 und Anhang VIIA der Richtlinie 2012/27/EU idF der Richtlinie (EU) 2018/2002

-       daher Ausweitung Geltungsbereich des HeizKG auf Kälte

-       Berücksichtigung von Erfahrungen der Praxis: zB mehr Gewicht auf Warmwasser, wenn Gebäude sowohl mit Heizung als auch Warmwasser versorgt wird (50 bis 70% für Heizung – derzeit 60 bis 80%), da insbesondere auch aufgrund thermischer Sanierungen der Heizwärmebedarf der Gebäude in den letzten Jahren zurückgegangen ist

-       Steigerung des Anteils der Abrechnung der Energiekosten nach Verbrauch

-       verpflichtende Rechnungsabgrenzung bei Energieträgern mit Bevorratung (zB Öl oder Biomasse)

-       Berechnung der Vorauszahlung zwingend nach dem Anteil des Einzelnen am Gesamtverbrauch der Vorperiode

-       Schaffung von neuen Voraussetzungen für Selbstablesung

-       Regelungen für fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler (vierteljährlich ab 25.12.2020 und ab 1.1.2022 monatlich)

-       Erweiterung der Abrechnungsübersicht um Kontaktinformationen und Verbrauchsvergleiche

-       Einbeziehung von Mietern, Pächtern und Fruchtnießern von im Wohnungseigentum stehenden Nutzungsobjekten in die Regelungen über die Abrechnung

 

Der Ausschuss für Bauten und Wohnen hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Mag. Nina Tomaselli, Mag. Felix Eypeltauer und Maximilian Lercher sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Ruth Becher.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, N, dagegen: S) beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: S, dagegen: V, F, G, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Bauten und Wohnen somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (768 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 05 12

                                  Johann Singer                                                               Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau