881 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1452/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns

Die Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

In der Oberösterreichischen Ärztekammer wurde am 18. März 2021 folgender Antrag behandelt

Antrag an die Kurie der niedergelassenen Ärzte Oberösterreich am 18.3.2021

Die Ärztekammer besitzt durch Ihre Mitglieder eine ungemein große Expertise im Gesundheitsfragen. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte Oberösterreich ersucht die Bundesregierung dringend die Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns zu ändern.

Dazu nennen wir exemplarisch folgenden 6-Punkte-Plan:

Die Kollegen Hutgrabner, Reischl, Mösenbacher und Stelzl bringen daher folgenden Antrag ein:

Die Kurie der niedergelassenen Ärzte fordert die österreichische Bundesregierung auf, folgende Punkte umzusetzen:

Erstellung und Veröffentlichung von umfangreichen, validem Zahlenmaterial o Bis heute werden Maßnahmen vor allem durch Vermutungen und mathematische Modellrechnungen erlassen, weil kein fundiertes Zahlenmaterial vorhanden ist. Dazu gab es viele Monate Zeit, die ungenutzt verstrichen sind. So konnten beispielsweise die Grazer Autoren in ihrer Studie zwar 33 Reinfizierte zwischen erster und zweiter Welle herausfinden, nicht aber, ob diese an einer Grunderkrankung litten. Dies wird auch von den Autoren kritisiert! Gerade diese Fakten wären für die medizinische Forschung und das politische Handeln notwendig. Von Laboren an die Behörden übermittelte Testergebnisse von PCR-Test enthalten oft keinen Ct-Wert, was aber über das Infektionsgeschehen von asymptomatisch positiv Getesteten Personen sinnvoll wäre. Bei der AGES finden sich genaue Angaben nach Zeit und Alter von Verstorbenen, bei den Hospitalisierungszahlen jedoch fehlen die Altersangaben.

Sofortige Beendigung und Rücknahme medizinisch widersprüchlicher und nicht konsistenter Verordnungen und Gesetze. Ebenso Ende von überfallsartigen Veröffentlichungen und Inkrafttreten dieser.

Nicht nachvollziehbare Inhalte z.B. der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung, daß asymtomatische PCR-positive Mitarbeiter mit Ct-Wert >30 zwar im Krankenhaus arbeiten dürfen und trotzdem einen Absonderungsbescheid erhalten ist nicht nachvollziehbar. Dieser dürfen das Haus unter Strafandrohung nicht einmal für die Müllentsorgung verlassen, aber 8 Stunden am Arbeitsplatz Patienten betreuen

Novellen der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung werden am Wochenende verlautbart und erlangen bereits am folgenden Montag Gesetzeskraft. Es besteht für die Betroffenen keine Vorbereitungszeit, trotzdem sind Missachtungen mit Strafe bewehrt.

Schutz der Risikogruppen und der älteren Bevölkerung

Es ist evident, daß junge Menschen in äußerst geringem Maße schwer an Covid19 erkranken oder gar versterben (siehe AGES). Daher soll das Hauptaugenmerk von Maßnahmen auf dem Schutz der vulnerablen Einwohner gelenkt werden. Der Schutz von Bewohnern in Altenheimen (Umfangreichere Bereitstellung von Schutzausrüstung und noch häufigere Testmöglichkeit der Mitarbeiter und Besuchern, etc, um ein möglichst normales Leben zu ermöglichen).

Verhinderung der Folgen von psychischen und körperlichen Schäden von Kindern und Jugendlichen

Der Lockdown für Kinder und Jugendliche zeigt sich in massiv gesteigerten Depressionszahlen und Suizidversuchen. Auch die Kurzsichtigkeit durch stundenlanges Starren in den Computer ist erwiesen. Das Wegsperren dieser Bevölkerungsgruppe ist mit deren Risiko schwer zu erkranken, oder gar zu sterben, nicht mehr zu rechtfertigen.

Sofortige Beschaffung von Medikamenten für die Therapie von Covid19.

Sofortige massive finanzielle Unterstützung des von österreichischen Forscher Dr. Penninger entwickelten Medikamentes APN01, welches von seiner Firma Apeiron Biologics entwickelt wird, sodaß vor allem in Österreich eine flächendeckende Erprobung und anschließende Produktion möglich ist. Das würde obendrein die Unabhängigkeit vom Ausland fördern.

Im Gegensatz zu Deutschland muß sofort und in ausreichender Menge das Antikörperpräparat der Firma Regeneron beschafft werden, um einen schweren Verlauf der Erkrankung einzudämmen und damit das Spitalssystem zu entlasten

Sofortige Aufhebung der Maßnahmen und Einschränkungen für Geimpfte und Genesene

Es ist beispiellos, wie an der Immunität Genesener oder mit zugelassenen Impfstoffen geimpfte Personen gezweifelt wird. Studien der Meduni Graz, Innsbruck und der Donauuniversität Krems(Genesene) und eine Studie aus Israel (Impfstoff von Biontech-Pfizer) beweisen die Immunität!“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rosa Ecker, MBA die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Rudolf Silvan, Rebecca Kirchbaumer, Dr. Werner Saxinger, MSc, Andreas Minnich, Ralph Schallmeiner, Ing. Josef Hechenberger und Alois Stöger, diplômé sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 8. Juni 2021 hat der Gesundheitsausschuss den Entschließungsantrag 1452/A(E) erneut in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Werner Saxinger, MSc, Ralph Schallmeiner, Michael Seemayer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker und Ing. Josef Hechenberger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ralph Schallmeiner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 08

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann