892 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 1619/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Erhebung über Geldmittel, die der Bund für Maßnahmen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sowie für die Präventionsarbeit, inklusive Täterarbeit in den einzelnen Ministerien aufwendet

Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit dem Jahr 2000 ist Gender Mainstreaming in Österreich verpflichtend für Politik und öffentliche Verwaltung. Ein Meilenstein für die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Haushalt war die Verankerung der Gleichstellungsziele in der Bundesverfassung im Jahr 2009: Bund, Länder und Gemeinden sind seitdem gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Seit 2013 wird dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Zeitgleich mit der Verankerung der Gleichstellungsziele im Bundes-Verfassungsgesetz wurde auch die IMAG GM im Jahr 2009 als Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) neu konstituiert. Die IMAG GMB gibt wichtige Impulse für die Entwicklung von Gender Mainstreaming, entwickelt Kriterien für die Umsetzung und begleitet den Implementierungsprozess in den Ressorts. Zuständig für die Koordinierung des Gleichstellungsprozesses im Rahmen der Wirkungsorientierung und die Entwicklung der Qualitätskriterien für die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist das BMKÖS.

Mit der Einführung der Wirkungsziele im jährlichen Budgethaushalt und der Wirkungsorientierung wird das Verhältnis zwischen eingesetzten Mitteln und erzielter Wirkung bei allen Wirkungszielen erkennbarer. Die systematische Berücksichtigung der Gleichstellungsorientierung ist im Bundeshaushaltsgesetz verankert und erfolgt mittels Wirkungsorientierung und Wirkungsfolgenabschätzung.

In Österreich ist jede fünfte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer Gewalt betroffen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig zu evaluieren, wie viele Mittel in den einzelnen Ressorts für Gewaltschutz und Gewaltprävention eingesetzt werden.

Um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, braucht es ein Bewusstsein für die Komplexität gewalttätiger Handlungen und ihrer Hintergründe sowie sachliche Informationen zu den verschiedenen Formen und Auswirkungen von Gewalt, um entsprechende Maßnahmen treffen zu können. Diese Maßnahmen müssen auf einer individuellen Ebene die Betroffenen unterstützen und beim Täter ansetzen. Ursprünglich für Gewalt gegen Frauen sind unter anderem vorherrschende Geschlechterstereotypen und patriarchale Rollenbilder. Diese gilt es abzubauen.

In diesem Jahr gibt es bis jetzt in Österreich 11 Opfer eines Frauenmordes zu beklagen. Als Reaktion beriefen die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Justiz einen Sicherheitsgipfel im Innenministerium ein, bei dem sie gemeinsam mit den neun Landespolizeidirektoren und Landeskriminalamtsleitern, weitere notwendige Maßnahmen besprachen. Die Gespräche mit Expertinnen und Experten aus dem Sicherheitsbereich wurden mit Expertinnen und Experten der Opferschutzeinrichtungen fortgesetzt. Ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Gewaltschutz wurde im Ministerrat am 12. Mai 2021 verabschiedet. Darin werden zusätzlich 24,6 Mio. Euro für den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt zur Verfügung gestellt. Der Opferschutz hat dabei die oberste Priorität. Auch die Präventionsarbeit, um Gewalt erst gar nicht entstehen zu lassen, wird ausgebaut.

Um festzustellen wie viele Geldmittel der Bund darüber hinaus für Maßnahmen in Bezug auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen und Kinder, sowie für die Präventionsarbeit, inklusive Täterarbeit aufwendet, bedarf es einer entsprechenden ressortübergreifenden Erhebung. Diese soll im Rahmen der Erhebung zu gleichstellungsfördernden Projekten für die Datenbank Gleichstellungsprojekte der IMAG GMB erfolgen.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller die Abgeordneten Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Mag. Meri Disoski und Rosa Ecker, MBA sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 06 09

          Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                 Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau