Entschließung
betreffend Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die
Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen,
Familie, Jugend und Integration werden ersucht, Maßnahmen zu setzen, um
intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche und ihre körperliche
Unversehrtheit wirksam vor medizinischen Eingriffen zu schützen, die kein
dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die
Gefahr einer schweren Schädigung der
Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden. Neben den notwendigen
Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gilt es,
mögliche Rechtslücken zu schließen. Der Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird weiters ersucht Zahlen
über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung
dem Parlament zu übermitteln.