899 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 95/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. November 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit, die Versorgung von Kindern, alten oder kranken Menschen, etc. wird von Frauen unentgeltlich geleistet. Eine der wenigen wissenschaftlichen Quellen über diese Arbeiten sind so genannte ‚Zeitverwendungsstudien‘. Sie liefern unter anderem Informationen über die Verteilung und Entwicklung von Arbeit und stellen die Grundlage jener Berechnungen dar, mit denen das Ausmaß und die Bedeutung unbezahlter Versorgungsarbeit für die Volkswirtschaft sichtbar gemacht werden kann. Sie machen deutlich, wofür Menschen ihre Lebenszeit tatsächlich verwenden. Derzeit vorliegende Daten zur Erwerbsarbeit liefern mit Sicherheit nicht das nötige Gesamtbild, denn dafür sind Daten und Fakten zu den Themen Haushaltsführung, Pflege, Betreuung, Freiwilligenarbeit, Mobilitätsverhalten und Mediennutzung ebenfalls höchst relevant.

Die letzte Zeitverwendungsstudie für Österreich wurde im Zeitraum 2008/2009 durchgeführt. Wissenschaftliche Standards empfehlen die Durchführung von Zeitverwendungsstudien alle zehn Jahre. In der EU wird in den Jahren 2020 bis 2022 eine neue ‚Welle‘ von solchen Studien durchgeführt, weshalb im Sinne internationaler Vergleichbarkeit eine neue Erhebung in Österreich ebenfalls in diesem Zeitraum stattfinden sollte.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 9. Juni 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Philip Kucher die Abgeordneten
Rosa Ecker, MBA, Norbert Sieber, Sabine Schatz und Mag. Meri Disoski sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

In einer weiteren Sitzung am 21. Oktober 2020 meldeten sich die Abgeordneten Sabine Schatz, Henrike Brandstötter, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller und Mag. Meri Disoski sowie die Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab zu diesem Antrag zu Wort.

 

Bei den wiederaufgenommenen Verhandlungen am 9. Juni 2021 meldeten sich die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Henrike Brandstötter, Mag. Meri Disoski, Sabine Schatz, Rosa Ecker, MBA und Mag. Dr. Petra Oberrauner sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Meri Disoski gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 06 09

                              Mag. Meri Disoski                                                     Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau