909 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1698/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Änderung des ABGB und des LAG 2021:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen im ABGB und LAG 2021 wird in Folge der COVID‑19 Krisensituation und der dazu getroffenen gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen, dass die mit BGBl. I Nr. 153/2017 getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um drei Monate verschoben wird und erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten soll und auf Kündigungen Anwendung findet, die nach dem 30. September 2021 ausgesprochen werden.

Änderung des AlVG 1977:

Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Notstandshilfe auch in den Monaten Juli bis September 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben werden. Wie schon seit Mitte März 2020 soll mit dieser Maßnahme allen Personen, die in diesen Monaten Notstandshilfe beziehen, ein finanzieller Ausgleich für die zusätzliche Belastung aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt werden. Die Regelung soll mit 1. Juli 2021 in Kraft treten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Ernst Gödl, Tanja Graf, Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehrheiten (dafür: V, S, F, G, dagegen: N bzw. dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 09

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann