929 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1699/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 (Änderung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes):

Zu Z 1 (§ 7 Abs. 4 Z 4):

Bereinigung eines Redaktionsversehens im Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138/2017.

Zu Z 2 (§ 35 Abs. 3a):

Da die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte uneinheitlich ist und eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Rechtsfrage fehlt, soll ausdrücklich klargestellt werden, dass sich der Kostenersatz im Verfahren über Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt nach funktionellen Kriterien richtet.

Zu Z 3 und Z 4 (§ 59 Abs. 5 bis 7):

Bereinigung eines Redaktionsversehens und Inkrafttretensbestimmungen.

Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985):

Zu Z 1:

Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll ein Inhaltsverzeichnis eingefügt werden.

Zu Z 2 (§ 79 Abs. 22 Z 1):

Bereinigung eines Redaktionsversehens im Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2021.

Zu Z 3 (§ 79 Abs. 24):

Inkrafttretensbestimmung.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger die Abgeordneten Christian Lausch, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 10

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann