990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (945 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden

Die in der Regierungsvorlage enthaltene Sammelnovelle ist insbesondere zwei Schwerpunkten gewidmet: der Neuordnung der Fort- und Weiterbildung an den Universitäten und Hochschulen sowie der Verlängerung der Bestimmungen über die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und über die Aufnahmeverfahren.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Studien zur hochschulischen Weiterbildung sollen über alle Hochschulsektoren hinweg vereinheitlicht werden. Alle Universitäten und Hochschulen sollen bei Weiterbildungslehrgängen den gleichen rechtlichen Rahmen hinsichtlich Zulassung, Anerkennung und Validierung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen, akademischen Graden, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung erhalten. Auch ein neues Studienformat „Weiterbildungsbachelor“ soll gesetzlich verankert werden. Die außerordentlichen Bachelor- und Masterstudien sollen den Vorgaben der „Bologna-Architektur“ entsprechen und ordentlichen Studien gleichwertig sein. Die Terminologie der Studien zur Weiterbildung soll vereinheitlicht und die Zahl der in der Weiterbildung vergebenen akademischen Grade verringert werden.

Aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung der Regelungen des § 66 UG über die StEOP bzw der §§ 71a ff UG über die Zugangsregelungen in den kapazitär besonders belasteten Studien sollen die entsprechenden Regelungen bis 31. Dezember 2027 verlängert werden; gleichzeitig soll wieder eine Evaluierungsverpflichtung festgelegt werden. Die Bestimmungen über die StEOP sollen durch ein verpflichtendes Monitoring ergänzt werden. Im Bereich der Zugangsregelungen sollen ua kostenlose Unterstützungsangebote zur Vorbereitung auf das Aufnahme- oder Auswahlverfahren im Bereich Medizin vorgesehen sowie für Studienwerberinnen und -werber mit Behinderung geeignete Ausgleichsmaßnahmen zur Unterstützung in den Aufnahmeverfahren zur Verfügung gestellt werden. Die Mindestzahl der Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger im Studienfeld Pharmazie soll reduziert werden.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen haben die Erleichterung des Quereinstiegs in den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers für die Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sowie in den Beruf der Elementarpädagogin oder des Elementarpädagogen zum Ziel. Die Änderungen im DAK-Gesetz 1996 dienen insbesondere der Klarstellung der Gleichwertigkeit der an der Diplomatischen Akademie angebotenen Masterstudien mit Masterstudien im Sinne des „Bologna-Prozesses“. Die Änderung des COVID-19-Hochschulgesetzes sieht eine nochmalige Verlängerungsmöglichkeit der Frist für die Fertigstellung von Forschungsprojekten vor.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Mag. Sibylle Hamann, Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Andrea Kuntzl, Martina Kaufmann, MMSc, BA, und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V,G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (945 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 30

             Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann