1014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 550/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Arbeiterkammern und die Wirtschaftskammern haben Bildungsoffensiven gestartet, allerdings wird unterschiedlich verbucht. Während die Wirtschaftskammern entsprechend der UGB-Richtlinien für die künftigen Ausgaben Rücklagen bilden, bilden die Arbeiterkammern Rückstellungen. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht üblich, sonst müssten die Arbeiterkammern für sämtliche künftige Mitglieder-Leistungen Rückstellungen bilden. Üblich ist es jedoch, dass Personalrückstellungen gebildet werden, für die Jahr zu Jahr Ansprüche erworben werden, oder Rückstellungen für Schadensfälle zu bilden, die im Geschäftsjahr eingetreten sind, für die aber in Folgeperioden noch Ausgaben erwartet werden (z.B.: Gerichtskosten). Insgesamt haben die Arbeiterkammern 2018 27 Mio. Euro fälschlicherweise an Rückstellungen für die ‚Digitalisierungsoffensive‘ gebildet (Höhe der Digitalisierungsoffensive-Rückstellungen siehe Anfragebeantwortung: 370/AB XXVII. GP), die eigentlich den Rücklagen hätten zugewiesen werden sollen. Die unübliche Verbuchungslogik der Arbeiterkammern hat auch einen großen Transparenz-Nachteil, da so die hohen Rücklagen der Arbeiterkammern teilweise verschleiert werden.

Die Wirtschaftskammern verbuchen die vergleichbare ‚Bildungsoffensive‘ UGB-konform als Rücklage: ‚Die Rücklagenbewegungen inkludieren eine Zuweisung für die Bildungsoffensive und betragen per Saldo 4,9 Millionen Euro.‘  https://news.wko.at/news/oesterreich/Wirtschaftsparlament:-Vizepraesident-Schenz-praesentierte1.html

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard der Abgeordnete Laurenz Pöttinger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
 (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Laurenz Pöttinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 07 01

                              Laurenz Pöttinger                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann