1044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol – Reihe BUND 2019/44 (III-60 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 22. Jänner 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 28. September 2021 behandelt.

 

18.Sitzung am 28. September 2021

 

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Hermann Gahr, Philip Kucher, David Stögmüller, Mag. Gerhard Kaniak, Ralph Schallmeiner sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

 

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter David Stögmüller gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Arzneimittelbeschaffung für ausgewählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol – Reihe BUND 2019/44 (III-60 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2021 09 28

                               David Stögmüller                                               Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann