1061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1928/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle Situation in Afghanistan

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Afghanistan steht nach der Machtübernahme der Taliban im Epizentrum der internationalen Aufmerksamkeit. Bei den internationalen Reaktionen müssen sowohl die humanitäre Lage als auch die Sicherheitssituation im Land und in der Region berücksichtigt werden. Der Jahrzehnte andauernde bewaffnete Konflikt, die Auswirkungen von COVID-19, die das Land wirtschaftlich zum Stillstand brachten, wiederkehrende Naturkatastrophen wie Dürre und eine sich vertiefende Armut haben die Zivilbevölkerung schon bisher schwer gezeichnet. Beinahe die Hälfte der afghanischen Bevölkerung ist auf humanitäre Hilfe angewiesen, jeder dritte Afghane weiß nicht woher seine nächste Mahlzeit kommen soll.

Es ist klar, dass wir dort helfen müssen wo die Hilfe am dringendsten benötigt wird, nämlich vor Ort in Afghanistan und in der Region. Die Bundesregierung hat deshalb mit 20 Mio. Euro das größte humanitäre Hilfspaket geschnürt, das es in Österreich jemals gab. Davon gehen zehn Millionen Euro an das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), fünf Millionen Euro an UN Women, drei Millionen Euro an das World Food Programme und zwei Millionen Euro an das Internationale Komitee des Roten Kreuzes.

UNHCR benötigt dringend Hilfe für die Flüchtlingslager in den Nachbarländern von Afghanistan. UN-Flüchtlingshochkommissar Grandi sprach bei der jüngsten Geberkonferenz selbst davon wie wichtig das sei, um zu verhindern, dass sich Flüchtlinge auf den Weg nach Europa aufmachen. Neben der so wichtigen Nahrungsmittelhilfe legt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Frauen und Mädchen. Der gleichberechtigte Zugang zu essentiellen lebensrettenden Maßnahmen soll gewährleistet werden, genauso wie Einkommenssicherheit sowie Schutz vor und Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Die Vereinten Nationen und andere Hilfsorganisationen sind nach wie vor in Afghanistan tätig, auch die humanitären Programme im Land laufen weiter. Die Taliban haben den Vereinten Nationen die Einhaltung der humanitären Prinzipien zugesagt, u.a. vollen Zugang und keine Hindernisse für humanitäres Personal und den Schutz der VN-Infrastruktur. Die internationale Staatengemeinschaft wird genau beobachten, ob diese Zusagen von den Taliban auch eingehalten werden.

Durch diese Unterstützung soll auch vermieden werden, dass die Krise in Afghanistan umliegende Staaten mitreißt. Angesichts der neuen Realitäten ist eine beschränkte Zusammenarbeit mit den Taliban auf technischer Ebene notwendig, ohne ihnen dabei jedoch einen Blankoscheck auszustellen. Die Europäische Union hat sich auf klare Mindestvoraussetzungen geeinigt, die erfüllt sein müssen, bevor die Taliban als legitime Führung akzeptiert werden. Dazu zählen der Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, ungehinderter humanitärer Zugang, Respekt für internationale Verpflichtungen und die Bildung einer inklusiven Regierung.

Mit dem Fall Kabuls wurde ein gemeinsames Krisenteam von BMEIA, BMI und BMLV eingerichtet, um alle Österreicherinnen und Österreichern in Afghanistan zu unterstützen. In gemeinsamen Bemühungen mit angrenzenden Staaten konnten mittlerweile bereits über 200 österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. afghanische Staatsangehörige mit Aufenthaltstitel in Österreich aus Afghanistan evakuiert werden.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. September 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic die Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Eva Maria Holzleitner, BSc, Dr. Gudrun Kugler sowie Dr. Harald Troch und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 09 29

                         Dr. Ewa Ernst-Dziedzic                                               Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann