1091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 905/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 7. Oktober 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1:

Ein Ausschluss vom Bildungsbonus all jener Arbeitslosen, die bereits vor dem 1. Oktober 2020 mit einer Ausbildungsmaßnahme begonnen haben, erscheint nicht gerechtfertigt. Gerade im September wurde viele Ausbildungslehrgänge gestartet, für Jugendliche aber auch z.B. im Pflegebereich. Gerade auf Grund der Tatsache, dass Pflegekräfte dringend ausgebildet werden müssen, sollte man diese, aber auch alle anderen nicht von der Zusatzleistung ausschließen.

Ebenso ist die Unpfändbarkeit des Bildungsbonus festzuschreiben, da ansonsten diese Zusatzleitung für die Aufwendungen auf Grund der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen ihr Ziel verfehlt.

Zu Z 2:

Die Einmalzahlung, die im September zur Auszahlung gelangte, wurde Arbeitslosen, die Krankengeld im vorgesehenen Zeitraum bezogen haben, nicht gewährt. Ebenso wurden Zeiten des Aufenthaltes in Kranken- oder Pflegeanstalten bei der 60-Tage-Zählung nicht berücksichtigt. Das führt zu Ungleichbehandlungen, denn auch diese Personen waren oder sind immer noch arbeitslos und müssen mit rund der Hälfte ihres vorigen Einkommens auskommen. Das soll korrigiert werden. Auch die Unpfändbarkeit sowie die Rückwirkung bis 15. März, an dem die Regierung den Lock Down verhängt hat, muss geregelt werden. Warum sollen alle Arbeitslosen, die z.B. zwischen 15. März und 30. Mai 60 Tage arbeitslos waren, diese Einmalzahlung nicht erhalten? Wo liegt in dieser Unterscheidung die sachliche Rechtfertigung?

Zu Z 3 bis 5:

Am 30. September endet die Regelung, dass die Notstandhilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt wird. Die Verlängerung muss daher auch jetzt beschlossen werden. Die Regierung will diese Krisenhilfe für Menschen ohne Arbeit nicht verlängern. Sie werden schon wieder vergessen und zurückgelassen. Die Arbeitslosigkeit in Österreich verfestigt sich und die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter dramatisch zu. Die Regelung, die Notstandshilfe in der Höhe des Arbeitslosengeldes auszuzahlen, muss in dieser Krise, wo die zweite Kündigungs- und Pleitewelle gerade anrollt, ebenso die Regelung zum Berufs- und Einkommensschutz, mindestens bis 31. März 2021 verlängert werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. November 2020 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Mag. Markus Koza,
Mag. Verena Nussbaum, Kira Grünberg, Ralph Schallmeiner, Mag. Gerald Loacker und
Dr. Dagmar Belakowitsch sowie die damalige Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher und der damalige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Bettina Zopf sowie der Bundesminister für Arbeit
Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Bettina Zopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 06

                                   Bettina Zopf                                                                   Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann