1134 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 320/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Flexipension mit Pensionsautomatismus

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Unser Pensionssystem fährt gegen die Wand. Die Hauptursache für dessen fehlende finanzielle Nachhaltigkeit stellt die mangelnde Flexibilität dar. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, doch das faktische Pensionsantrittsalter hinkt hinterher. Die Zeitspanne, die wir in Pension verbringen, wächst immer weiter – hier gilt es anzusetzen. Aber nicht nur die Lebenserwartung muss im Pensionssystem berücksichtigt werden, auch wirtschaftliche Kennzahlen wie Preisindizes, Erwerbsbeteiligung und die Produktivität müssen in Verbindung mit einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung des Pensionssystems betrachtet werden. Nur so ist die langfristige Stabilität unseres Pensionssystems gewährleistet.

Pensionsautomatismus nach schwedischem Vorbild (ABM)

Um als ersten Schritt Klarheit über den Status Quo, über die Auswirkungen zukünftiger Entscheidungen und über die generelle Finanzierbarkeit zu erlangen, ist die Einrichtung eines permanenten Automatischen Balance-Mechanismus (ABM – ‚Automatic Balance Mechanism‘) nach schwedischem Vorbild erforderlich. Der ABM vergleicht die Aktiva des Pensionssystems (aktuelle und zukünftige Einzahlungen; ggfs. Ausgleichsfonds u. Kapital- deckung) mit den Passiva (aktuelle und zukünftige Pensionszahlungen). Wenn die Aktiva größer sind als die Passiva, dann ist das System langfristig finanzierbar und man hat sogar noch einen Überschuss. Sollten die Passiva größer sein, sind Maßnahmen bei den Stellhebeln (Änderung der Aufwertungszahlen, geringere Pensionsanpassung, Ausgleich durch Pufferfonds, Veränderung der Zu- und Abschläge für frühere und spätere Pensionsantritte, Änderung des Referenzpensionsantrittsalters,...) erforderlich, um das Gleichgewicht wieder herzustellen.

Ein Pensionsautomatismus bedeutet nicht notwendigerweise ein höheres Pensionsantrittsalter

Durch eine einmalige Festlegung eines ‚Referenzpensionsantrittsalters‘ (z.B.: 65) entfällt die laufende Diskussion um ein Anheben des Pensionsalters und schafft damit auch Anreize für späteren Pensionsantritt. Der Pensionsantritt kann von jedem individuell gewählt werden und liegt beispielsweise in einem Korridor von 61 und 69 Jahren. Bei einer Fixierung des Referenzpensionsantrittsalters verbleiben folgende Automatismus-Stellhebeln: Änderung der Aufwertungszahlen, geringere Pensionsanpassung, Ausgleich durch Pufferfonds, Veränderung der Zu- und Abschläge für frühere und spätere Pensionsantritte,...

Flexipension: Flexibler Pensionsantritt mit Zu- und Abschlägen

Jeder spätere oder frühere Pensionsantritt ist mit Zu- oder Abschlägen verbunden. Damit können zwar zukünftige Pensionist_innen auch weiterhin zum selben Zeitpunkt in Pension gehen, müssen allerdings bei steigender Lebenserwartung mit Abschlägen rechnen, weil dieselbe erwirtschaftete Pensionskontogutschrift auf einen längeren Zeitraum verteilt werden muss. So wird einerseits die Wahlfreiheit gewährt, andererseits werden gleichzeitig die aus einem frühzeitigen Pensionsantritt resultierenden Systemkosten spürbar gemacht.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Michael Seemayer, Bettina Zopf und Mag. Christian Drobits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 21

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann