1179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„Impfpflicht: Striktes NEIN“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“

Impfen ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und eine höchstpersönliche Entscheidung. Weder Corona (COVID-19) noch andere Ereignisse rechtfertigen einen Zwang zu Impfungen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge daher eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern. Impfen muss freiwillig bleiben! Für Minderjährige entscheiden die Erziehungsberechtigten.

Meine Gesundheit, mein Recht: Impfpflicht NEIN!

Begründung:

 

Bei der „Impf-Abstimmung“, also der Frage „Impfpflicht JA oder NEIN“ entscheiden wir, also alle Österreicherinnen & Österreicher.

 

Bei der Impf-Abstimmung nicht nur entschieden, ob man (notfalls) zwangsweise geimpft werden darf oder nicht, sondern insbesondere, ob Menschen mit Impfung mehr Freiheiten haben sollen bzw. dürfen, als Ungeimpfte bzw. ob es zulässig sein soll, ungeimpfte Menschen zu diskriminieren.

 

Wer „Impfpflicht NEIN“ unterschreibt, findet es nicht gerechtfertigt, nur gegen bestimmte Krankheiten (z. B. Corona) bereits Geimpften den ungehinderten Zugang zu Gastronomie, Kinos, Theatern, Veranstaltungen, Reisen, etc. zu ermöglichen. Genau das kommt aber – Stichwort: „Grüner Pass“

 

Die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen und die Toleranz gegenüber Ungeimpften sollen verfassungsrechtlich abgesichert werden, Druck oder Zwang sind strikt abzulehnen.

 

Dabei ist insbesondere zu beachten, dass diversen Berufsgruppen die Berufsausübung verboten werden könnte oder eine Kündigung droht, wenn man sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen will. Wer das nicht will, sagt Impfpflicht NEIN!

 

Es ist nicht notwendig, alle Menschen mit Druck oder Zwang zu impfen. Es reicht aus, bloß jene zu impfen, die das auch wünschen.

 

Weitere Infos auf www.impf-abstimmung.at


2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Ing. Werner BOLEK

1. Stellvertreter(in)

Anatolij VOLK

2. Stellvertreter(in)

Mag. Marcus HOHENECKER

3. Stellvertreter(in)

Mag. Iris FRIEDRICH

4. Stellvertreter(in)

Josef Andreas BAUMGARTNER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 19. Oktober 2021 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2021-0.713.680

Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Impfpflicht: Striktes NEIN“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.256

6.980

2,99

Kärnten

435.267

19.934

4,58

Niederösterreich

1.294.836

57.886

4,47

Oberösterreich

1.101.798

62.112

5,64

Salzburg

393.896

20.094

5,10

Steiermark

958.335

37.223

3,88

Tirol

541.420

24.405

4,51

Vorarlberg

275.107

15.159

5,51

Wien

1.140.166

25.598

2,25

Österreich

6.374.081

269.391

4,23

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.256

6.980

2,99 %

1.736

5.244

Kärnten

435.267

19.934

4,58 %

4.779

15.155

Niederösterreich

1.294.836

57.886

4,47 %

15.156

42.730

Oberösterreich

1.101.798

62.112

5,64 %

14.546

47.566

Salzburg

393.896

20.094

5,10 %

3.729

16.365

Steiermark

958.335

37.223

3,88 %

9.654

27.569

Tirol

541.420

24.405

4,51 %

4.736

19.669

Vorarlberg

275.107

15.159

5,51 %

2.467

12.692

Wien

1.140.166

25.598

2,25 %

8.615

16.983

Österreich

6.374.081

269.391

4,23 %

65.418

203.973