1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes):

Zu Z 1 (Art. 151 Abs. 65) und Z 2 (Art. 151 Abs. 66):

Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Fassung der Art. 69 Abs. 3 und 117 Abs. 3 um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes):

Zu Z 1 (§ 9 Abs. 7) und Z 2 (§ 9 Abs. 9):

Verlängerung der Geltungsdauer des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

Zu Artikel 3 (Änderung des COVID‑19 Begleitgesetzes Vergabe):

Zu Z 1 (§ 7 Abs. 3):

Der zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes soll bis 30. Juni 2022 befristet verlängert werden, da die Regelungen abhängig vom weiteren Verlauf der COVID‑19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Christian Drobits und Mag. Agnes Sirkka Prammer sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Es handelt sich um die Behebung eines redaktionellen Versehens.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                                  Johann Singer                                                           Mag. Wolfgang Gerstl

                                   Berichterstatter                                                                  Obmannstellvertreter