1260 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2094/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Zivilrechts-Mediations-Gesetz und das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz geändert werden, hat der Justizausschuss in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker und Mag. Agnes Sirkka Prammer mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Presseförderungsgesetz 2004, das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das ORF-Gesetz geändert werden, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Es ist weiterhin erforderlich, die Funktionsfähigkeit der im Parteien- und Medienrecht in den betreffenden Materien- und Organisationsgesetzen vorgesehenen behördlichen Kollegialorgane und der zur Beratung und Beschlussfassung eingerichteten Gremien unter den durch die COVID-19-Pandemie nach wie vor erschwerten Bedingungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden die mit der Novelle BGBl. I Nr. 10/2021 eingefügten, nur im Fall solcher außergewöhnlicher Verhältnisse zur Anwendung gelangenden Regelungen zur Beratung und Entscheidungsfindung in Videokonferenzen und mittels Umlaufbeschlüssen (vgl die Begründung in IA 968/A, XXVII. GP) erneut um ein halbes Jahr verlängert.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Christian Lausch und Dr. Christian Stocker sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Christian Stocker gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 07

                           Dr. Christian Stocker                                                 Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau